Durchsuchung II: Auch Blogger haben Anspruch auf rechtliches Gehör…

© eyetronic - Fotolia.com

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Auch Blogger leben gefährlich bzw. sind gegen Durchsuchungen nicht gefeit 🙂 . Das musste ein Blogger erfahren, gegen den strafrechtliche Ermittlungsverfahren, u.a. wegen Veröffentlichung von Auszügen aus Ermittlungsakten, anhängig waren. Ds AG ordnete die Durchsuchung der Wohnräume des Bloggers an. Der Beschluss wird darauf gestützt, das der Blogger auf den von ihm betriebenen Blog wesentliche Auszüge aus den Ermittlungsakten der gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren veröffentlicht habe. Deren Inhalte seien noch nicht in öffentlicher Verhandlung erörtert worden, der Blogger habe sich durch die Veröffentlichung nach § 353d Nr. 3 StGB strafbar gemacht.

Der Blogger legt gegen die Entscheidung Beschwerde ein und beruft sich u.a. auf Rechtsprechung des EGMR zum Recht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 GG und Art. 10 MRK. Das LG Amberg hat die Beschwerde des Bloggers zurückgewiesen, ohne sich überhaupt mit seinen Ausführungen zu Art. 5 GG und Art. 10 EMRK auseinanderzusetzen. Der Blogger geht nach Karslruhe und bekommt im BVerfG, Beschl. v. 30.06. 2015 – 2 BvR 433/15 – Recht:

2 Gedanken zu „Durchsuchung II: Auch Blogger haben Anspruch auf rechtliches Gehör…

  1. Leser

    So als Theorie mal der Ansatz scheiternder staatlicher Einrichtungen:

    Generell überlastete oder überforderte Ermittlungs-/Strafverfolgungsbehörden werden der Masse und Komplexität der Verfahren nicht mehr Herr und schlagen daher in Einzelfällen zu hart zu. Überlastete oder überforderte Amts-/Land-/Oberlandesgerichte bremsen die Fehler nicht. Per Internet besser informierte Bürger wehren sich mehr, was die Probleme der ersten beiden Sätze weiter bestärkt. Erst die Elfenbeinturmeinrichtung in Karlsruhe, die selbst über fachlich gutes Personal Tätigwerden und Untätigbleiben entscheidet, kann die erste Entscheidung mit vernünftiger Sachprüfung fällen, wo dann Trivialitäten wie die Begründungspflicht für Eingriffe in Bürgerrechte nicht etwa zum ersten Mal auffallen, aber an die Einhaltung der Dienstpflichten erinnert werden kann, ohne selbst in die Verlegenheit zu kommen, diese Arbeit leisten zu müssen.

    Wer einmal gesehen hat, wie ein 55jähriger Beamter sich dank Abschaffung seiner Schreibkraft im Zwei-Finger-Adler-Suchsystem einen Text abquält und für jeden Mausklick einen jüngeren Kollegen ‚ranholen muss, der wundert sich nicht mehr, wieso die Qualität der Arbeit teilweise so mies ist und ständiger Korrekturen durch die Rechtsprechung bzw. der Obergerichte braucht.

  2. Miraculix

    Weil Karlsruhe nicht jedes 2. Urteil in Deutschland kassieren kann
    und sich viele Richter darauf verlassen daß die Mehrzahl der Beschwerden
    nicht zur Entscheidung angenommen werden wird.
    Selbst wenn Karlsruhe mal eingreift kann es dem Richter doch egal sein.
    Der schimpft kurz und macht genauso weiter wie bisher.

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