Ich habe da mal eine Frage: Muss man vor einer Pauschgebühr erst Wahlanwaltsgebühren geltend machen?

© AllebaziB - Fotolia

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Schon etwa älter ist die nachfolgende Frage zur Pauschgebühr:

Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,

Sie haben sich öffentlich zur Geltendmachung von Pauschgebühren vielfach geäußert.

Meine grundsätzliche Frage : Sieht das Gesetz vor, dass bei einem Pflichtverteidigermandat ( beigeordneter Nebenklagevertretung ) vor Geltendmachung einer Pauschgebühr der Weg über die weitere Geltendmachung von erhöhten Wahlverteidigergebühren beschritten werden muss im Falle , dass der Verurteilte die Kosten des Verfahrens/ Nebenklagevertretung zahlen muss ?

Hat nicht der Pflichtverteidiger unabhängig vom Ausgang des Verfahrens einen Kostenschuldner- nämlich die Staatskasse ?“

Und? Wie sieht es aus?

Ein Gedanke zu „Ich habe da mal eine Frage: Muss man vor einer Pauschgebühr erst Wahlanwaltsgebühren geltend machen?

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