Ich behaupte: Es wird nicht reichen Frau Zschäpe

© Haramis Kalfar - Fotolia.com

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In der vergangenen Woche ist mal wieder etwas Leben in das NSU-Verfahren gekommen, von dem man sonst derzeit nur wenig liest/hört. Aber nicht im Hinblick auf die im Verfahren gegen die Angeklagte erhobenen Vorwürfe sondern auf einem „Nebenkriegsschauplatz“ – zumindest in meinen Augen, das mag für die Angeklagte anders sein -, nämlich der Frage der Entpflichtung einer der drei der Angeklagten bestellten Pflichtverteidiger. Die Angeklagte hat nämlich betreffend ihre Pflichtverteidigerin Anja Sturm einen Entpflichtungsantrag gestellt, nachdem sie noch im vorigen Jahr „alle drei Pflichtverteidiger los werden wollte“. Der Spiegel hat dazu formuliert: „NSU-Prozess: Zschäpe will Anwältin Sturm entlassen„.

Und genau das geht nicht. Nicht der Angeklagte entlässt seinen Pflichtverteidiger, sondern der wird von seiner Bestellung/dem Mandat vom Gericht, das ihn ja auch bestellt hat, entbunden. Und dafür liegen die Hürden – aus gutem Grund – hoch. Und m.E. wird das, was Frau Zschäpe offenbar vorgetragen hat – ich kenne den Antrag nicht – nicht für eine Entpflichtung reichen. Wenn ich die Meldungen, die zu diesem Vorgang veröffentlicht worden sind, richtig auswerte, sind es im wesentlichen wohl drei Punkte, die zur Begründung des Entpflichtungsantrags vorgetragen werden (vgl. hier aus der SZ):

  • Öffentliche Erörterung von der  Verteidigerin anvertrauten Informationen in der Hauptverhandlung
  • die Pflichtverteidigerin sei nicht vorbereitet,
  • die Angeklagte werde von der Verteidigerin unter Druck gesetzt.

Das Ganze aber wohl ohne „konkreten Tatsachenvortrag“ und damit ist es m.E. zu dünn, um die gravierende Störung des Vertrauensverhältnisses zur Verteidigerin zu belegen. Mit der oder ähnlichen Begründungen könnte sonst jeder Angeklagte die Entpflichtung seines Verteidigers betreiben und damit letztlich dann ein Verfahren „zum Platzen“ bringen. M.E. wird daher der Senat/der Vorsitzende den Antrag zurückweisen (alles andere wäre für mich überraschend). Da muss schon „etwas mehr Butter bei die Fische“.

Die Frage, die übrigens in dem Zusammenhang dann auch an verschiedenen Stellen diskutiert bzw. aufgeworfen wird (vgl. hier bei spiegel.de) , ob nämlich nun die Verteidigein tätig werden und einen eigenen Entpflichtungsantrag stellen müsse, ich würde sie verneinen. Denn auf Seiten der Verteidigerin liegen – nach allem, wass die Öffentlichkeit weiß – derzeit wohl ebenso wenig Gründe vor, die eine Entpflichtung rechtfertigen würden. Es muss eine „massive“ Störung des Vertrauensverhältnisses gegeben sein und die wird man = sie, die Verteidigerin – sicherlich nicht (allein) damit begründen können, dass Frau Zschäpe ihr das Vertrauen entzogen hat. Denn das wäre dann ein „auf den Kopf gestellter Entpflichtungsantrag“.

Wie die Dinge weiter laufen, muss man sehen. Sie können ggf. ganz schnell eine Eigendynamik entwicklen und dann doch zur Entpflichtung führen. Eine Behauptung wage ich allerdings: Der Senat wird auf keinen Fall alle drei Pflichtverteidiger entlassen/entbinden. Denn das würde bedeuten, dass mit dem Verfahren neu begonnen werden müsste. Und das kann keiner – auch die Nebenkläger nicht – wollen.

2 Gedanken zu „Ich behaupte: Es wird nicht reichen Frau Zschäpe

  1. RA Löwenstein

    Diese strengen Maßstäbe gelten aber nicht, wenn der Angeklagte noch weitere Verteidiger hat. Dann kann einer der Pflichtverteidiger ohne weiteres entlassen werden. Es steht ja auch nirgends geschrieben, daß der Angeklagte in umfangreichen Verfahren drei Pflichtverteidiger haben muß. Es wäre sicher kein Revisionsgrund, wenn Frau Sturm entpflichtet würde.

  2. Rechtsanwalt Berlin

    Wieder eine sehr schöne Erläuterung der Formalien. Im Ergebnis werden Sie Recht haben. Denn Frau Zschäpe kann wohl kaum schreiben, dass sie ihren Verteidigern nicht mehr vertraut, weil diese in drei Jahren Verfahren auch nicht einen der zahlreichen „Elfmeter“, die die BAW geboten hat, verwandelt haben. Von einer Verteidigung kann daher kaum die Rede sein. Dahinter steckt viel mehr. Aber das können Leute wie der selbsternannte „Terrorismusexperte“ Holger Schmidt natürlich nicht erahnen, weil bei öR wie bei SZ und Spiegel immer schon von „den Terrortaten des NSU“ gesprochen wird. Unschuldsvermutung? Gibts nicht mehr. Beweise? Fehlanzeige bislang….

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