Raser muss doppelt zahlen, oder: Bloß keinen Kavalierstart

comic_yellow_carBei der morgendlichen Lektüre der „Westfälischen Nachrichten“ bin ich vorhin auf einen „uneinsichtigen Raser“ gestoßen, der jetzt doppelt zur Kasse gebeten wird. Falls er sich einen Verteidiger nimmt, wird der m.E. nicht viel Papier auf die Frage verschwenden müssen, ob von dem drohenden Fahrverbot abgesehen werden soll/kann. Schneller als der Mandant kann man nicht zeigen, dass nur die Festsetzung einer Geldbuße nicht reicht. In der WN-Meldung heißt es:

„Gleich zweimal tappte ein Autofahrer am Dienstagmittag auf dem Rüschhausweg in die Radarfalle der Polizei. Nachdem die Beamten ihn das erste Mal gestoppt hatten, trat er gleich wieder zu sehr aufs Gaspedal.

Um 13.20 Uhr stoppten die Beamten den Mann aus Havixbeck, als er bei erlaubten 70 km/h mit 118 km/h unterwegs war. Das bedeutet ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Der 25-Jährige war darüber nicht erfreut. Als er mit seinem BMW gegen 13.30 Uhr den Kontrollort verließ, beschleunigte der Havixbecker seinen Wagen bis auf 99 km/h. Für die Überschreitung von 29 km/h muss er nun weitere 80 Euro bezahlen und bekommt noch einen Punkt.“

In solchen Situationen hilft nur: Keep cool. :-). Kavaliersstart bringt nur Verdruss.

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