Ich habe da mal eine Frage: Vollstreckung einer ausländischen Strafe, wie rechne ich ab?

© AllebaziB - Fotolia.com

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Aus unserer (neuen) Rubrik „RVG-Rätsel“ heute die Frage eines Kollegen, die m.E. nun wirklich einfach zu beantworten war, aber manchmal sieht man den Wald eben vor lauter Bäumen nicht:

Der Kollege schreibt:

„Habe gerade keinen Plan:

Mandant (Deutscher) ist rechtskräftig in Rumänien zu 7 Jahren verurteilt worden, will nach Deutschland zur weiteren Strafvollstreckung. Das LG hat mich beigeordnet und die Vollstreckung der Strafe in Deutschland gemäß IRG für zulässig erklärt. Soweit alles gut.

 Nur: Wie rechne ich das ab? Einzeltätigkeit? Vollverteidiger?

 Ich habe leider keinen Plan und in Ihrem  Kommentar auch nichts gefunden – vielleicht war ich aber auch nur einfach zu blind ;-).“

Ist wirklich einfach zu beantworten und die Lösungen müssten nur so rasseln

2 Gedanken zu „Ich habe da mal eine Frage: Vollstreckung einer ausländischen Strafe, wie rechne ich ab?

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