Verständigung, Verständigung, Verständigung….

© FotolEdhar - Fotolia.com

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Wenn man sich die verfahrensrechtliche Rechtsprechung der Strafsenate des BGH anschaut, hat man im Moment den Eindruck: Verständigung, Verständigung, Verständigung…., es scheint keine anderer Fragen zu geben. Kaum eine Woche vergeht, ohne dass nicht eine neue Entscheidung zur Verständigung (§ 257c StPO) oder den damit zusammenhängenden Fragen, vor allem zur Mitteilungs- und Belehrungspflicht,  auf der Homepage des BGH veröffentlicht wird (vgl. auch Verständigung/Absprache – ein Rechtsprechungsmarathon). So auch in dieser Woche zwei Entscheidungen, die beide für BGHSt vorgesehen sind, was die Bedeutung, die der BGH diesen Entscheidungen beimisst, unterstreicht. Ich stelle hier – aus Platzgründen – allerdings nur die Leitsätze ein und überlasse die Entscheidungen im Übrigen dem Selbststudium. Bei den Entscheidungen handelt es sich um:

Der Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet es, den Angeklagten vor einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB hinzuweisen.

Allein auf der fehlenden oder fehlerhaften Protokollierung einer Belehrung ge-mäß § 257c Abs. 5, § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO kann das Urteil nicht beruhen.

Viel Spaß beim Lesen! 🙂

Ein Gedanke zu „Verständigung, Verständigung, Verständigung….

  1. T.H., RiAG

    Man könnte meinen, in Karlsruhe machen sie gar nichts anderes mehr… Das Thema Verständigung wird ja mittlerweile öfter wiederholt als die Sissi-Filme im Fernsehen.

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