Ausländer als Mandant – Dolmetscher? Ja – ohne wenn und aber

© AllebaziB - Fotolia.com

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In der Praxis häufig(er) sind die Fälle, in denen dem ausländischen, der deutschen Sprache unkundigen Angeklagten bereits ein Pflichtverteidiger bestellt ist und sich dann ein weiterer Rechtsanwalt mit Vollmacht meldet, der dann um Übernahme der Kosten für die Zuziehung eines Dolmetschers zu einem Gespräch mit dem Angeklagten nachsucht. Frage: Kostenübernahme durch die Staatskasse ja oder nein?

Das LG Dortmund hatte in einem vergleichbaren Fall „nein“ gesagt, das OLG Hamm sagt dann im OLG Hamm, Beschl. v. 25.03.2014 – 1 Ws 114/13 – aber ja, und zwar mit folgendem Leitsatz:

„Dem der Gerichtssprache unkundigen Beschuldigten steht unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers zu, ohne dass es zuvor eines förmlichen Antragsverfahrens bedarf.“

Was auffällt: Ohne wenn und aber und ohne Diskussion darüber, dass der Angeklagte ja schon einen (Plficht)Verteidiger hatte. Schön.

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