„Richter Gaspedal“ wehrt sich gegen Überlastung bei der Justiz – zu spät?

© stokkete - Fotolia.com

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Der Kollege RiAG a.D. Knöner ist vielen bekannt, nicht nur von seinen Auftritten bei Stern-TV, sondern insbesondere wegen seines „Kampfes“ gegen Messverfahren und wegen seiner „Massenfreisprüche“ – im November 2010 allein 42 Stück (hier: Schon wieder Fortbildung: Heute Abend Stern-TV – die 42 Freisprüche von “Richter Gaspedal” aus Herford). Weitere Beiträge zu ihm unter Freie Fahrt für “Richter Gaspedal”, Richter Gaspedal: Rechtsbeschwerde der StA gegen Massenfreisprüche haben keinen ErfolgHier kann man lesen, wie “Richter Gaspedal” argumentiert… , Neues vom “Richter Gaspedal” – die StA legt ihn an die Kette…).

Inzwischen ist der Kollege im Ruhestand und hat Zeit, daraus einen Unruhestand zu machen. Seinen ehemaligen Diensthernn, das Land NRW, wird es nicht freuen.

Denn: Der Kollege hat beim VG Minden gegen den Geschäftsverteilungsplan des AG Herford für 2012 geklagt. Ihm geht um um das Problem der dauerhaften Überlastung der Justiz im Land NRW. Wenn das Gericht nicht genügend Stellen vom Land bekomme, könne es auch keinen vernünftigen Geschäftsverteilungsplan aufstellen. Das Land müsse die Unterversorgung eingestehen. Wenn er gewinnt, will Knöner das Land NRW auf Schadensersatz verklagen, weil er im Jahr 2012 dann zu viel gearbeitet hat.

Gestern ist nun in Minden verhandelt worden. Das VG hat – wie LTO hier meldet – die Klage wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Dazu heißt es:

„Das VG Minden äußerte indes große Bedenken, ob es ein schützenswertes Interesse für die Klage gebe, sagte die Vorsitzende Richterin in Minden. Der Verteilungsplan 2012 sei abgelaufen, Knöner selbst sei nicht mehr im Dienst. Er mache geltend, dass die Arbeitszeitverordnung des Landes für Beamte auch auf Richter angewandt werden müsse. Wäre dies der Fall, hätte er als über-60-jähriger Amtsrichter pro Woche zwei Stunden weniger arbeiten müssen.
Kollege Knöner ist verärgert (warum das, ist nun mal so) und will in die Berufung gehen (vgl. hier). Nun ja, mal sehen, was das OLG dazu sagt. So ganz von der Hand zu weisen ist das mit der Unzulässigkeit ja nicht, wenn ich nicht mehr im Dienst bin. Aber: Ist Verwaltungsrecht. Und da halte ich mich lieber zurück.
Zum Ganzen – auch zu einer Klage beim OLG Stuttgart – hier:
Die Justiz an der Belastungsgrenze Wenn weiter gespart wird, droht ein Deichbruch„.

Ein Gedanke zu „„Richter Gaspedal“ wehrt sich gegen Überlastung bei der Justiz – zu spät?

  1. Rolf Schälike

    Anträge wegen Unsinnigkeit, Peanuts etc. einfach abweisen, zänkische und geschäftstüchtige justrizkrinminelle lKäger sehr schnell und teuer verlieren lassen. Auch die Eindämmung des Abmahnwahnsinns würde viel Richterarbeitszeit sparen.

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