„Getürkter“ Unfall auf der BAB: Abdrängen in die Leitplanke?

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Zur Veröffentlichung im VRR Heft 10/2013 vorgesehen ist das LG Duisburg, Urt. v. 02.07. 2013 – 4 O 345 / 11-, das (mal wieder) ein offensichtlich manipuliertes Unfallgeschehen zum Gegenstand hat (vgl. auch schon Unfallmanipulation, oder: Manchmal haben auch Zivilrichter mit einem “Tatverdacht” zu tun, oder: “Pechfamilie” – 25 Verkehrsunfälle in vier Jahren?, sowie: Woran erkennt man einen fingierten/manipulierten Verkehrsunfall?

Geltend gemacht worden ist Schadensersatz aus einem Unfallereignis zur Nachtzeit auf einer BAB ohne unbeteiligte Zeugen, bei dem ein PKW Mercedes 500 durch den beklagten Fahrzeugführer im Rahmen eines unachtsamen Fahrstreifenwechsels beschädigt, ins Schleudern geraten und gegen eine Leitplanke abgedrängt worden sein soll. Der Beklagte fuhr dabei ein für lediglich einen Tag einschließlich Vollkaskoversicherung angemietetes Fahrzeug und erschien bei Gericht trotz Ladung nicht. Der vom LG eingeschaltete Sachverständige stellte zum einen fest, dass an dem Mercedes Schäden bestanden haben und abgerechnet worden sind, die nicht auf dem Unfallereignis beruhen. Zum anderen fand er erhebliche Indizien für eine bewusste Schadensherbeiführung heraus: Einerseits fiel ihm ein besonders starker Lenkeinschlag des Schädigers auf, der nicht auf den ersten Kontakt mit dem PKW des Klägers reagiert hat. Andererseits bestand aus seiner Sicht kein so starker Anstoß, dass ein Abdrängen gegen die Leitplanke zu erwarten gewesen wäre, bei dem der Kontakt auch ohne weitere Ausweichbewegung über 15m aufrecht erhalten worden ist.

Das LG ist von einem manipulierten Unfallereignis ausgegangen, weil:

  1. Unfall zur Nachtzeit
  2. Unfall mit einem hochwertigen Luxusfahrzeug,
  3. ein hoch abzurechnender, aber günstig instandsetzbarer Schaden
  4. keine unbeteiligte Zeugen
  5. entscheidend aber das Verhalten des Schädigers mit einem atypisch starken Lenkeinschlag ohne später mögliche Korrektur und
  6. Verhalten des klägerischen Fahrzeugführers, der über 15 m trotz Ausweichmöglichkeit einen Schaden an der Leitplanke herbeigeführt hat und
  7. zudem auch noch im Bereich der Felgen vorne und hinten nicht kompatible Schäden.

 Tja, wahrscheinlich wird die graue Zivilakte dann Beiakte einer Strafakte mit rotem Aktendeckel.

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