Pflichtverteidiger verklagen Staat

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Nun „Pflichtverteidiger verklagen Staat“?, richtig, allerdings nicht bei uns, sondern in Belgien. Dieses Posting geht zurück auf eine schon etwas zurück liegende Meldung des belgischen Rundfunks, auf die mich vor einiger Zeit ein Kollege hingewiesen hat. Danach wollten/wollen in Belgien die sog. Pro-Deo-Anwälte wegen ihrer Bezahlung vor Gericht ziehen. Hintergrund sind Verhandlungen, die seit rund einem Jahr zwischen der Anwaltskammer und Justizministerin Annemie Turtelboom über eine einvernehmliche Bezahlung der Pflichtverteidiger für Menschen, die sich aus finanziellen Gründen keinen Rechtsbeistand leisten können, gelaufen sind. Die Anwälte fühlen sich von Justizministerin Annemie Turtelboom im Stich gelassen, nachdem diese im vergangenen Jahr Zusagen für eine höhere Entschädigung der sogenannten Pro-Deo-Anwälte erteilt hatte. Bislang sind nach Auffassung der Rechtsanwälte die Versprechen nicht eingehalten worden.

Was daraus geworden ist, weiß ich nicht. Aber: Eine interessante Vorstellung, dass hier in der Bundesrepublik  die Rechtsanwälte den Staat wegen zu niedriger Gebühren verklagen könnten. Der Kollege, der mir die Nachricht hat zukommen lassen, meint: „das Rechtssystem im Nachbarland und die eingeräumten Klagemöglichkeiten sind irgendwie vorbildlich.“ Nun ja, eine Klagemöglichkeit hätte vielleicht dazu geführt, dass die linearen Anhebungen der Anwaltsgebühren nicht 20 Jahre hätten auf sich warten lassen. Nun ist aber nach Inkrafttreten des 2. KostRMoG v. 23.07.2013 erst mal alles gut, zumindest teilweise :-).

3 Gedanken zu „Pflichtverteidiger verklagen Staat

  1. Gast

    Es ist natürlich keine „interessante Vorstellung, dass hier in der Bundesrepublik die Rechtsanwälte den Staat wegen zu niedriger Gebühren verklagen könnten“, sondern selbstverständliche Realität: Auch in Deutschland kann ein Pflichtverteidiger, der mit seinen Gebühren nicht einverstanden sind, zulässigerweise „den Staat verklagen“ und sogar Verfassungsbeschwerde erheben. Ob er damit in der Sache Erfolg hat, hängt von der Existenz einer tauglichen Rechtsgrundlage (bzw. von der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der geltenden Rechtslage) ab. Das ist aber in Belgien garantiert auch nicht anders.

  2. Detlef Burhoff

    Den Staat verklagen i.e.S.? Wo und wie? Das Vorhaben in Belgien ist wohl eine allgemeine Klage. Die gibt es bei uns nicht, sondern ggf. eine VB. Aber lassen wir es. Habe keine Lust darum zu streiten. Dafür ist es in Bayern zu warm

  3. AndiG

    Nun, wenn das Mandat tatsächlich „pro deo“ ist, kommt der Lohn natürlich viel später und auch nicht vom Staat sondern vom nominellen Leistungsempfänger da oben. Vermutlich auch nicht in Euro.

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