Was ich immer schon mal wissen wollte: Anklage wegen der NSA-Überwachung und kann Snowden in ein deutsches Zeugenschutzprogramm?

© burnhead – Fotolia

Der „NSA-Skandal“ führt für Juristen u.a zu zwei Fragen, nämlich:

1. Gibt es eine Anklage wegen der NSA-Überwachung?

2. Kann Snowden in ein deutsches Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden?

Damit befasst sich in einem LTO-Interview unter dem Titel: NSA-Überwachung“Eine Anklage wird es wahrscheinlich nicht geben“ auf LTO Prof. Dr. Christoph Safferling,  Universitätsprofessor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Philipps-Universität Marburg. Das Thema wird sicherlich auch examensrelevant, oder?

3 Gedanken zu „Was ich immer schon mal wissen wollte: Anklage wegen der NSA-Überwachung und kann Snowden in ein deutsches Zeugenschutzprogramm?

  1. Advokatenshrek

    …fürchte, die Ausbildungsordnungen geben so spannende Sachen nicht her. Im Wilden Süden fängt das Strafrecht erst ab § 113 StGB an 🙂

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert