Worüber Präsidenten so reden, wenn sie sich treffen

Ist ja mal ganz interessant zu sehen/zu lesen, worüber Präsidenten/Präsidentinnen von KG, OLG und BGH so reden, wenn sie sich treffen. Nun, sie sagen es uns nicht unbedingt, aber man kann es der PM Nr. 103/2013 des BGH entnehmen, die sich zu den „Themen der Arbeitstagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs“ verhält, die gerade in Karlsruhe läuft. Da geht es um 

„- Einsatz von Videotechnik in Zivil- und Strafverfahren

– Zukunftsfähige Strukturen in der Justiz

– Änderungen in den Berufsbildern der Justiz

– IT-Fortschritt, neue Medien und juristische Arbeit

– Umsetzung des Gesetzes zum Rechtsschutz gegen überlange Verfahren.“

Hört sich ja richtig doll an. Nur: Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt, wenn sie uns es denn sagen.

Ist im Übrigen ja auch schön, dass man sich jetzt schon mit der „Umsetzung des Gesetzes zum Rechtsschutz gegen überlange Verfahren.““ befasst. Immerhin ist das Gesetz schon am 01.01.2012 in Kraft getreten (vgl. Lesetipp: Überlange Gerichtsverfahren und 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz). So viel zur Verfahrensbeschleunigung 🙂

2 Gedanken zu „Worüber Präsidenten so reden, wenn sie sich treffen

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