Wochenspiegel für die 20. KW., das war NSU, Nebenverdienst beim BGH und ein eigenartiger Betriebsprüfer

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Nach einer Woche Urlaub ist der Wochenspiegel eine gute Gelegenheit, sich zu informieren, was in der ablaufenden Woche alles gelaufen ist. Ich habe zwar in der Ägäis mitgelesen, aber das ein oder andere rutscht dann doch durch. Ich berichte also über:

  1. das NSU-Verfahren, in dem dann ja zunächst mal ein wenig Pause eingeläutet ist, und zwar u.a. über die Berichterstattung, vgl. auch hier, die Abtrennung, oder mal eine materiell-rechtliche Frage, nämlich die nach der Mittäterschaft von Beate Zschäpe,
  2. den Nebenverdienst (?) beim BGH, siehe auch hier,
  3. die Kampfansage aus Karlsruhe gegen den EuGH,
  4. Neues im Fall Mollath,
  5. die Unwirksamkeit der Zustellung ohne Vollmacht,
  6. die Akteneinsicht im Bußgeldverfahren und das Urheberrecht,
  7. das Mitverschulden bei einem Motorradunfall,
  8. das Unterlassen der Angabe der Berufshaftpflichtversicherung auf der Anwalts-Homepage, vgl. auch hier,
  9. den Anstieg der Straftaten im Bereich des IT-Rechts,
  10. und dann war da noch der „Toiletten-Tagebuch“ führende Betriebsprüfer.

4 Gedanken zu „Wochenspiegel für die 20. KW., das war NSU, Nebenverdienst beim BGH und ein eigenartiger Betriebsprüfer

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