NSU-Verfahren: BVerfG lehnt Videoübertragung ab.

Bei LTO lese ich gerade folgende Meldung

„BVerfG zu Videoübertragung im NSU-Prozess: Beim NSU-Prozess muss keine Videoübertragung in einen zweiten Saal stattfinden. Das entschied am Mittwochnachmittag das Bundesverfassungsgericht. Der Vorsitzende Richter am OLG München habe einen „erheblichen Ermessensspielraum“ wie er Öffentlichkeit herstellen will. Abgelehnt wurde damit ein Eilantrag des Rechtsanwalts Ernst Fricke, berichten die SZ (Annette Ramelsberger) und die taz (Christian Rath).

Ex-BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier plädierte derweil im Interview mit welt.de (Jochen Gaugele/Thorsten Jungholt) für eine Videoübertragung. Sie sei zwar kein rechtliches Gebot, aber eine Frage pragmatischer Klugheit. Dagegen hält der Rechtsprofessor Heiner Alwart auf lto.de die Übertragung in einen separaten Raum für rechtswidrig. Dort entstehe „ein weiterer, anonymer Sitzungssaal und damit eine Art – im wahrsten Sinne des Wortes – Parallel-Schauprozess“.

Eine Pressemitteilung des BVerfG gibt es noch nicht, jedenfalls habe ich keine gefunden. Der Beschluss steht auch noch nicht auf der Homepage des BVerfG.

Damit ist um die Platzvergabe aber immer noch keine Ruhe eingekehrt. Denn es gibt ja wohl noch weitere Verfahren beim BVerfG, und zwar diejnige des freien Journalisten Martin Lejeune, der beim ersten Akkreditierungsverfahren im März einen sicheren Platz im NSU-Prozess ergattert hatte, dieser aber bei der Verlosung wieder verloren hat. Dann stehen wohl auch noch immer andere Verfassungsbeschwerde gegen die Verlosung im Raum.

Und: Schließlich gibt es heute noch die Nachverlosung beim OLG. Dazu: Nachdem ich neulich gepostet hatte: Ein Gericht macht sich lächerlich (?), oder soll man weinen? nehme ich das zurück. M.E. ist es jetzt nicht mehr lächerlich, sondern nur noch peinlich (für das OLG).

Nachtrag um 10.00 Uhr: Weiter Infos dann noch hier bei LTO.

Nachtrag um 13.50 Uhr: Vgl. auch hier NSU-Verfahren: hier der Volltext zu “BVerfG lehnt Videoübertragung ab”

3 Gedanken zu „NSU-Verfahren: BVerfG lehnt Videoübertragung ab.

  1. roflcopter

    Peinlich sind in meinen Augen alle Seiten.

    Am peinlichsten finde ich aber wirklich die Zurückdrängung des Prozesses hinter persönliche Interessen vor allem der Presse. Wenn diese immer wieder darstellen, dass dieBedeutung des Verfahrens verkannt wird, so muss diese sich auch den Vorwurf gefallen lassen, dass mittlerweile die Presse das Verfahren auch nutzt um eine Rangordnung aufzubauen (Briigitte-Bashing) oder sich generell als höhere über alles erhabene Gewalt darzustellen.

    Man sieht in den Justizsparten der meißten Zeitungen ohnehin kaum ordentliche Berichterstattung. Von den juristischen Fehlern mal abgesehen muss Berichterstattung sachlich und distanziert bleiben. Die Emotionen und die Meinung kann sich ein Leser bilden, nicht jedoch in den Mund gelegt bekommen.

    Sowas bekommt meines Erachtens nur der Herr Rath von der taz jedes mal aufs neue hin…. wie auch in seinem aktuellen Beitrag über das Losverfahren. Sehr bedauerlich, dass er nicht sicher dabei ist

  2. meine5cent

    Sorry, aber die Ursache der Nachverlosung ist doch, dass einer von über 300 Journalisten das Akkreditierungsverfahren nicht richtig verstanden hatte oder verstehen wollte, dann seinen Antrag zurückgezogen hat und keiner weiß, wann der Rückzieher erfolgte und was genau die Ursache dafür war, dass er dennoch im Lostopf landete bzw. wer dies wann hätte verhindern können. Die Verlosung erfolgte durch einen Notar mit einem Zeugen, wer also derjenige ist, der für die Peinlichkeit gerade zu stehen hat bei einem nicht gerade alltäglichen Losverfahren, ist doch völlig unklar.

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