Gute, nicht nur scheinbar gute, Nachrichten für alle, die nach dem RVG abrechnen

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Der Honorar-Blog hat gestern ein Posting unter dem Titel „Scheinbar gute Nachrichten für alle, die nach dem RVG abrechnen“ veröffentlicht und darin auch auf den Beitrag des Kollegen Melchior vom 26.03.2013 „Anwaltlicher Reichtum droht?“ verwiesen. In den beiden Beiträgen geht es um ein „Geheimtreffen“ im BMJ, auf dem es zu einer Einigung/Verständigung/einem Deal zwischen Bund und Ländern im Hinblick auf das 2. KostRMoG gekommen sein soll. Darüber hatte ja bereits auch die FAZ am 22.03.2013 berichtet. Auf dem Treffen soll eine noch stärkere Anhebung der Gerichtskosten gegen eine noch weitere Anhebung der Anwaltsgebühren vereinbart worden sein. Dazu folgendes:

  • Ich denke, die Anwaltschaft kann sich freuen. Es droht zwar immer noch nicht Reichtum :-), aber, wenn die längst überfällige lineare Anhebung nun kommt, ist das sicherlich eine gute Nachricht. Daher verstehe ich auch das „Scheinbar ….“ im Posting des Honorar-Blogs nicht. Jede Anhebung ist m.E. gut.
  • (Teilweise) falsch liegt die FAZ, wenn sie die letzte Anhebung der Anwaltsgebühren auf 2004 datiert. Das waren nur strukturelle Änderungen, die noch nicht einmal bei allen Sparten zu Anhebungen geführt haben. Die letzten linearen Anhebungen datieren aus 1994.
  • Falsch ist es m.E. auch, wenn die FAZ von einem Anhebungssatz von (nur) „mindestens 12 Prozent“ ausgeht. Bei den Strafverteidigern liegt der Satz bei rund 19 Prozent und dürfte, wenn nun auch die Rahmengebühren in Teil 4 und 4 VV RVG noch weiter angehoben worden sind, sogar darüber liegen (vgl. dazu meine Beiträge StRR 2012, 14 = VRR 2012, 16 = RVGreport 2012, 42).
  • Am 07.06.2013 soll also im Bundesrat der Tag der Entscheidung sein. Dann wird es aber auch Zeit, wenn das Gesetz noch zum 01.08.2013 oder zum 01.09.2013 in Kraft treten soll. Aber vielleicht beeilt man sich ja auch. Dann könnte es sogar noch zum an sich geplanten 01.07.2013 klappen.

 

 

 

Ein Gedanke zu „Gute, nicht nur scheinbar gute, Nachrichten für alle, die nach dem RVG abrechnen

  1. B.

    Ich vermute, das „scheinbar“ in dem von Ihnen genannten Artikel bezieht sich darauf, dass es eben immer noch keine offiziellen Meldungen zu diesem vielzitierten Geheimtreffen um die RVG Reform gibt. Noch ist nicht 100% sicher, dass sich Bund und Länder tatsächlich geeinigt haben – ich selber werde auch erst daran glauben, wenn ich es als Pressemitteilung – oder, noch besser – als Drucksache sehe 😉

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