Was macht die RVG-Reform? Der „Gesetzesfahrplan“.

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Seit dem 29.08.2012 ist das 2. KostRMoG auf dem Weg und hat ja auch inzwischen den ersten Durchlauf im Bundesrat hinter sich (vgl. hier die BR-Drucks.- 517/12). Wir hatte ja auch schon berichtet (vgl. hier mit weiteren Verweisungen). Inzwischen gibt es einen „Gesetzesfahrplan“, der wie folgt aussieht:

  • Am. 12.12.2012 ist das Gesetz Thema im Rechtsausschuss im Bundestag.
  • Die Beschlussempfehlung ist für den 20.02.2013 vorgesehen.
  • Der zweite Durchgang im Bundesrat ist dann ab 22.03.2012 geplant.
  • Inkrafttreten soll die Neuregelung am 01.07.2013.

Frage: Kommt die Neuregelung mit der Erhöhung der Betragsrahmen denn auf jeden Fall? Nun, wie man hört, gibt es Ärger mit den Ländern, die sich immer noch bei den Gerichtskosten nicht ausreichend bedient sehen. Hauptstreitpunkte sind aber nicht das GNotKG und das RVG – beide Inhalt im 2. KostRMoG -, sondern das GKG und das KV GKG. Möglicherweise läuft es auf den Vermittlungsausschuss hinaus und dort dann nach dem Prinzip: Gibt`s du mir, gebe ich dir. Man könnte das auch „ausschachern“ nennen.

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