Auch du mein Sohn Brutus = auch das OLG Bamberg kneift

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Ich hatte ja vor einigen Tagen über den der OLG Hamm, Beschl. v.03.09.2012 – III 3 RBs 235/12 zur Rechtsbeschwerde bei verweigerter Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung pp. berichtet (vgl. hier). Erstaunt bin ich dann mal wieder, wie schnell ein solcher – in meinen Augen falscher Beschluss – dann Kreise zieht bzw. von anderen OLG „abgeschrieben“ wird und sich so dann eine (falsche) h.M. bildet. So dann der OLG-Bamberg, Beschl. v. 19.10.2012 – 2 Ss Owi 1351/12, den mir der Kollege enttäuscht übersandt hat. Ich kann seine Enttäuschung verstehen. Alles getan, was nötig ist und dann wird in der Rechtsbeschwerde vom OLG gekniffen bzw. ein Weg gewählt, mit dem man die Entscheidung in der Sache vermeidet. Da heißt es dann einfach nur:

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens hat der Betroffene, der die Verletzung rechtlichen Gehörs rügt, eine den formalen Anforderungen genügende Verfahrensrüge (§§ 80 Abs. 3 OWiG, 344 Abs. 2 Satz 2, 345 StPO) zu erheben (Göhler/Seitz OWiG 15. Aufl. § 80 Rn 16i). Soweit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unzulässiger Beschränkung der Verteidigung durch die Nichtaussetzung infolge der Nichtbeiziehung der Bedienungsanleitung geltend gemacht wird, ist die Rüge unzulässig. Der Rüge kann nicht entnommen werden, ob und welche Anstrengungen der Betroffene bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge unternommen hat, um über das Gericht Einsicht in die Bedienungsanleitung zu bekommen (BGH NStZ 2010, 530; OLG Hamm Beschluss vom 03.09.2012 — III 3 RBs 235/12).

4 Gedanken zu „Auch du mein Sohn Brutus = auch das OLG Bamberg kneift

  1. Sascha Petzold

    Wen soll das noch wundern. Anläßlich des Verfahrens beim BVerfG zum „Deal“ gab es eine Untersuchung, wonach mehr als die Hälfte der Richter bereit sind, zur Arbeitserleichterung gegen Gesetze zu verstoßen.
    Sascha Petzold

  2. Müller

    Jetzt muss vor dem nächsten Geschwindigkeitsverstoßnur noch Bamberg in Nordrhein-Westfalen eingemeindet werden, dann ist alles geritzt.

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