Karlheinz Schreiber kommt nun doch mal erst nicht frei

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Am Dienstag/Mittwoch war berichtet worden, dass das LG Augsburg den den Haftbefehl gegen den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber wegen gesundheitlicher Probleme gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt hat. Zu lesen u.a. bei der LTO, wie folgt:

.Schreiber muss eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro in bar hinterlegen und außerdem seinen Personalausweis und seinen Reisepass abgeben.

Die 10. Strafkammer des Landgerichts (LG) hat den Haftbefehl gegen den 78-Jährigen auf Antrag der Verteidigung aufgehoben. Der zu acht Jahren Gefängnis verurteilte Schreiber steht von nun an unter Hausarrest. Die Kammerentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Schreiber hatte im März in seiner Gefängniszelle einen Herzinfarkt erlitten. Es bestünden erhebliche Zweifel an Schreibers Haft- und Verhandlungsfähigkeit, erklärte der Sprecher. Sein Hausarrest beinhalte, dass er sich einmal täglich bei der Polizeiinspektion Landsberg meldet.

Den Angaben zufolge darf Schreiber zudem sein Grundstück nicht ohne vorherige gerichtliche Genehmigung verlassen. Mit den Auflagen soll verhindert werden, dass der frühere Waffenlobbyist flüchtet. Er war nach jahrelangen juristischen Verfahren erst im August 2009 von Kanada ausgeliefert worden, wohin er sich abgesetzt hatte.

Nach Justizangaben hat die Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung Schreibers Rechtsmittel eingelegt. Darüber muss das Oberlandesgericht München entscheiden.

Schreiber war im Mai 2010 wegen Steuerhinterziehung von 7,3 Millionen Euro zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Im September 2011 verwies der Bundesgerichtshof den Fall an das LG Augsburg zurück. Die Richter sollen unter anderem prüfen, ob die Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre zur Tatzeit vor allem in Kanada lebte – und damit kanadische Steuerbehörden zuständig wären.“

Inzwischen meldet die SZ, dass man die Freilassung erst mal gestoppt hat, um das Ergebnis des Rechtsmittels der StA abzuwarten, die Beschwerde eingelegt hat. Die „SZ“ spricht von „Verwirrung im Fall Schreiber“. Nun ja,  wieso Verwirrung. Ist der normale Gang der Dinge.

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