„Richter lässt Polizisten-Killer laufen“…

so titelt die Bild-Zeitung zu dem gestern bekannt gewordenen Freispruch durch den BGH im Hells Angels-Prozess beim LG Koblenz. War m.E. zu erwarten, dass es so oder ähnlich heißen würde. Wir hatten ja gestern auch schon über den Freispruch berichtet. Allerdings unter einer anderen Überschrift: „Irrtümliche Notwehr” bei der Tötung eines Polizeibeamten – Freispruch durch den BGH.

Vgl. auch hier im LawBlog mit (derzeit) 157 (!!) Kommentaren – bunt gemischt.

3 Gedanken zu „„Richter lässt Polizisten-Killer laufen“…

  1. RA JM

    Wieder einmal eine an Dümmlichkeit und juristischer Inkompetenz nicht zu überbietende „Meisterleistung“ des nicht zu Unrecht auch als Blöd-Zeitung bezeichneten Massenblatts.

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