„Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen“….

u.a. das soll Roland Pofalla gegenüber seinem Parteifreund Wolfgang Bosbach geäußert haben (vgl. u.a. hier und hier). Strafrechtlich dürfte eine solche Äußerung wohl irrelevant sein, in Betracht käme ja wohl nur eine Beleidigung, die liegt aber m.E. nicht vor, aber „schön“ ist so etwas natürlich nicht. Das kann man m.E. auch wohl nicht unter „Hart, aber herzlich“ 🙂 einordnen.

Was für mich bleibt – wenn die Äußerung denn tatsächlich gefallen ist – (ein Dementi kann ich allerdings nirgends entdecken) – ein bitterer Beigeschmack. wie man offenbar miteinander umgeht, und auch Überraschung. Denn Roland Pofalla – der macht immer so einen herzigen Eindruck 🙂 – dem hätte ich so eine Äußerung nicht zugetraut.

13 Gedanken zu „„Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen“….

  1. Detlef Burhoff

    na ja, weiß nicht. :-). Aber jedenfalls gehe ich zum Lachen nicht in den Keller 🙂 🙂
    Klären Sie mich auf: Was versteckt sich hinter „YMMD“. Hoffentlich was Nettes 🙂

  2. tele

    naja, man darf aber durchaus vermuten, dass es weitere äußerungen gegeben hat, die vielleicht – im zusammenhang betrachtet – dann doch 185 ergeben. selbst 106, 22 liegt imho nicht völlig fern 🙂

  3. Detlef Burhoff

    ich bin gespannt, wie lange es dauert, bis wir in der Presse lesen können, dass wegen der Geschichte gegen R.Pofalla Strafanzeige erstattet worden ist. Für §§ 106, 22 StGB dürfte es aber – nachdem, was man bis jetzt weiß, – aber wohl noch nicht reichen.

  4. CPD

    Jedenfalls dürfte es für Kabarettisten schierig sein, die Szene nachzustellen. So leicht bekommt das Statement niemand sonst profallesk durch die Nase gedrückt.

  5. Tourix

    In der hessischen SPD ging es leider vor wenigen Jahren noch viel übler zu.
    Gottseidank scheint es in der CDU viele zu geben, die das auf keinen Fall wiederholen wollen.

  6. Grundrechtepartei

    Pressemitteilung zur Strafanzeige der Grundrechtepartei gegen Kanzleramtsminister Ronald Pofalla

    Am 5. Oktober 2011 erstattete die Grundrechtepartei Strafanzeige gegen den Kanzleramtsminister Ronald Pofalla wegen Beschimpfung und böswilliger Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer verfassungsmäßigen Ordnung i.S.d. § 90a Abs. 1 Nr. 1 StGB beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der Bundestag wurde in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig fordert die Grundrechtepartei sowohl den Rücktritt Pofallas von seinen Ämtern als auch die Niederlegung seines Bundestagsmandats.

    http://grundrechtepartei.de/1508/pressemitteilung-zur-strafanzeige-der-grundrechtepartei-gegen-kanzleramtsminister-ronald-pofalla

  7. insider

    Inzwischen sind auch Strafanzeigen gegen den MdB und Kanzlermatsminister Ronald Pofalla bei der Berliner Polizei, der StA Berlin und der Polizei in Kleve ( Wahlkreis Pofalla ) wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB erstattet worden. Pofalla hat als Amtsträger für die freiheitlich-demokratische grundordnung einzutreten und diese nicht zu bekämpfen )vgl. BVerfG, 2 BvR 337/08 vom 6.5.2008, Absatz-Nr. 17).

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