Sensation: Freispruch im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg – kein Aprilscherz!

Nein, es ist kein Aprilscherz. Unser Prozessbeobachter im Augsburger Verfahren meldet gerade: FREISPRUCH für den Kollegen Lucas.

Das ist m.E. schon eine kleine Sensation, zumindest aber, nachdem die Kammer die persönlichen Verhältnisse pp. erörtert hat, doch überraschend. Über die genauen Gründe kann ich noch nichts sagen. Mehr als diese Info liegt mir noch nicht vor. Aber: Ein Ergebnis, mit dem Verteidiger leben können und das m.E. auch dem Prozessverlauf entspricht. Über alles andere mehr, wenn wir Genaueres wissen.

13 Gedanken zu „Sensation: Freispruch im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg – kein Aprilscherz!

  1. Prozessbeobachter

    so schön das Ergebnis ist, so traurig ist es, dass man das, was alle billig und gerecht denkenden Nichtjuristen, die ich gefragt habe, als selbstverständlich angesehen haben, als Sensation empfinden muss

    den ganzen schmarrn hätte man Lucas, den Strafverteidigern, dem Ansehen der Gerichte und vor allem der Staatsanwaltschaft, aber auch dem Steuerzahler durchaus ersparen können

    gelegenheit das verfahren zu beenden gab es ja für staatsanwaltschaft und gericht genügend

    trotzdem schön, freut mich, dass gerechtigkeit doch manchmal siegt, gratulation an lucas und neugierde, wie man jetzt mit der arbeit der staatsanwaltschaft und vor allem den zeugenaussagen der vernommenen Richter umgehen wird

  2. Pingback: Freispruch für Lucas | Kanzlei Hoenig Info

  3. Sascha Petzold

    LG watscht den 1. Senat beim BGH ab. Zwar vertritt auch das LG die Ansicht, dass Richter immer die Wahrheit sagen, aber Rechtsanwälte könnten zumindest aus Dummheit etwas mißverstanden haben, somit nicht vorsätzlich lügen. Soviel Gutmütigkeit wollte der BGH den Verteidiger ja nicht zukommen lassen.
    Komisch, dass alle anderen Prozessbeobachter den Eindruck hatten, dass die damaligen Richter gelogen haben. Aber für das schlichte Richtergemüt gilt halt, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.
    Vielleicht sollte die Justiz erwägen, demnächst intellektuell aufzurüsten. Strahlt ja auch nicht so wie AKW’s.
    Sascha Petzold

  4. Denny Crane

    Wer sich als Strafverteidiger einsam und allein mit Berufsrichtern und Staatsanwälten in ein Beratungszimmer begibt, ohne sich anschließend haarklein schriftlich geben zu lassen, was dort besprochen wurde, um später eine Revisionsrüge allein auf die eigene Erinnerung zu stützen, ist selbst schuld und gehört allein deswegen bestraft.

    Wer irgendetwas zu einem Verfahren beizutragen hat, soll das schriftlich oder in öffentlicher Hauptverhandlung zu Protokoll des Gerichts tun. Die §§ 160b, 202a StPO sind schon deshalb aus Strafverteidigersicht brandgefährlich, weil der „wesentliche Inhalt“ der Erörterung durch den Staatsanwalt bzw. den Richter aktenkundig gemacht wird. Allein deren Erinnerungen an den Inhalt der Erörterungen sind maßgeblich. Wer also so blöd ist, einen Richter oder Staatsanwalt anzurufen oder in dessen Büro hereinzuschneien, um den weiteren Gang des Verfahrens zu bequatschen, muß sich nicht wundern, wenn er hinterher etwas in der Akte festgehalten sieht, was er nicht gesagt oder nicht gemeint hat.

  5. Prozessbeobachter

    @ Denny Crane: das war ein Aprilscherz oder?

    Denke da sind Theorie und Praxis doch ganz weit auseinander

  6. Detlef Burhoff

    hallo, ich will es kurz versuchen: Nach dem Verlauf der Verfahrens hatte ich damit nicht (mehr) gerechnet, da m.E. das Gericht schon eher zu dem Ergebnis hätte kommen können. Derzeit kenne ich aber auch die Urteilsgründe (noch) nicht. Mal sehen.

  7. Detlef Burhoff

    hallo, @ Prozessbeobachter: ich glaube, kein Aprilscherz, m.E. lässt sich die Ansicht des Kollegen im Kern auch gut vertreten. Ich kenne eine ganze Reihe von Verteidigern, die es ebenso handhaben.

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