Aufklärungsrüge: Auch Staatsanwälte können es (manchmal) nicht…

Liest man ja nicht so häufig, gibt es aber auch (und beruhigt dann doch :-)). Auch Staatsanwälte haben manchmal Probleme mit der ausreichenden Begründung der Aufklärungsrüge. Folge: Der BGH verwirft die Rüge als unzulässig; vgl. BGH, Beschl. v. 13.01.2011 – 3 StR 337/10.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert