Augsburger Puppenkiste, oder: Was passierte am 3. HV-Tag im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg

Vom 3. Verhandlungstag am 04.02.2011 wird mir berichtet:

Wiederum waren ca. 25 Rechtsanwälte und mehrere Medienvertreter anwesend. Auch ein Kollege aus Innsbruck als Vertreter der österreichischen Strafverteidigervereinigung war anwesend. Der Prozess wird auch dort mit großem Interesse verfolgt. Österreich diskutiert derzeit ebenfalls Regelungen zur Absprache im Strafverfahren.

Es wurden mehrere Zeugen vernommen.

Zunächst wurde der frühere Angeklagte K. vernommen. Er hat berichtet, dass Rechtsanwalt Lucas während Hauptverhandlung zu ihm in die Arrestzelle gekommen sei und Strafhöhen dargestellt habe, was er bekommen würde für den Fall eines Geständnisses und § 31 BtMG. Er fühlte sich unschuldig und habe deshalb nicht akzeptiert.

Danach berichteten frühere Sitzungsvertreter der StA aus dem zugrundeliegenden Verfahren, dass sie zwar teils nur ein oder wenige Tage Sitzungsvertreter waren, als die eigentliche Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft in Urlaub war, aber sie hätten nichts von Absprachen oder Strafhöhen gehört oder gewusst. Sie bekundeten aber auch, dass es hierum gar nicht gegangen sei, da sie ja nur einzelne HV-Tage begleiten und protokollieren sollten oder auch erst gegen Ende des Verfahrens eingesetzt waren.

Dann berichtete die Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft, dass sie über Gespräche von Lucas mit der Kammer nichts wisse. Am 1. HV-Tag sei aber anfangs unterbrochen worden und Gericht, Lucas und sie hätten im Richterzimmer ein Gespräch geführt. Sie habe Strafhöhen für Geständnis + § 31 BtMG und Durchverhandeln in den Raum gestellt. Lucas habe das mit seinem Mdt besprochen. Man habe unterbrochen. Eine Erklärung kam dann am 2. HV-Tag nicht. Daraufhin wurde verhandelt.

Wie das mit der Ausage des Berichterstatters zusammenpasst, nach dessen Angaben ja wohl überhaupt nicht über Strafhöhen gesprochen worden sein soll, …

Danach wurde am Freitag dann festgestellt, dass verschiedene Verteidiger aus anderen Verfahren keine Aussagegenehmigung hätten und deshalb nicht über deren Erfahrungen zu Absprachen mit der 3. Strafkammer des LG Augsburg berichten könnten. RA Noli berichtete dann mit partieller Aussagegenehmigung seines Mandanten von seinem Fall im Bereich BtMG, bei dem ihm in jedem Fall eine absolute Obergrenze (10 Jahre 8 Monate) zugesagt worden war. Als dann Absprache zu Geständnis mit/ohne 31 und insbesondere Aussage zum Mitangeklagten (also Verbesserung zu 10,8) nicht klappte, habe sein Mandant dann 11 Jahre bekommen. Er habe das in der Revision gerügt und sei dann über dienstlichen Stellungnahme „mehr als verwundert“ gewesen, denn die sagten, es habe keinerlei Zusagen überhaupt gegeben.

RAin Lang berichtete als frühere Kanzleikollegin von RA Lucas, dass der Fall in der Kanzlei diskutiert worden sei. Lucas habe über ein „gutes Angebot der Kammer“ berichtet, aber Mandant habe nicht gewollt. Man habe überlegt, das protokollieren zu lassen und dann keine Erklärung abzugeben. Lucas habe gesagt, dann könne er sich in Augsburg nicht mehr blicken lassen. Auf Frage des Staatsanwaltes, wieso sie das erinnere: Weil der Fall anders als sonst üblich auch weiter innerhalb der Kanzlei diskutiert worden sei.  Der Vorsitzende habe gegen Ende unbedingt Schluss machen wollen und bis 21 Uhr verhandelt. Habe auch laut Lucas gesagt, sonst müsse nochmals Pause gemacht werden und wenn dann jemandem was zustoße sei 1 Jahr HV umsonst…

Wenn man das so liest und mit dem Ergebnis der vorigen Verhandlungstage verglicht: Bei Allem erscheint problematisch: Die Frage lautet, ob Kollege Lucas gelogen hat oder sich möglicherweise ja auch nur getäuscht hat bzw. ob ein Missverständnis entstanden sein kann.  Die Hauptverhandlung scheint sich aber damit zu beschäftigen, ob zwei Richter gelogen haben oder nicht. Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Denn wenn Lucas sich schlicht getäuscht haben könnte, dann wäre er frei zu sprechen, ohne dass die beiden Richter der Kammer ihr Gesicht verlieren müssten.  🙂

Man darf gespannt sein, wie es am 18.02.2011 weitergeht.

Zum Abschluss dann noch Presse zum Verfahren, vgl. Prozessbeobachtung Lukas 07-02-11.

9 Gedanken zu „Augsburger Puppenkiste, oder: Was passierte am 3. HV-Tag im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg

  1. Dante

    Natürlich haben Sie recht. Nach der Aussage der Sachbearbeiterin dürfte die Sache schon freispruchreif gewesen sein, aus Mangel an Beweisen.

    Es kann aber m.E. nicht schaden, wenn weiter verhandelt wird und auf diese Weise ggf. sogar ein Freispruch erster Klasser draus wird. Die abschreckende Wirkung ggüber der betreffenden Strafkammer und allen weiteren, dürfte erheblich sein.

  2. meine5cent

    @Dante:
    Ich sehe jetzt nicht so genau den Widerspruch zwischen Anklagevorwurf und der Aussage der sachbearbeitenden Staatsanwältin, dass SIE (und nicht die Kammer) Vorschläge gemacht habe und der Vorsitzende diese Vorschläge der StA (s. Artikel AZ) als „sehr generös“ (ohne weitere Angaben zum konkreten Strafmaß) bezeichnet haben soll. Jedenfalls dann nicht, falls diese Passage aus der BGH-Entscheidung das Revisionsvorbringen zutreffend wiedergibt :
    „Rechtsanwalt L. aus M. , …..macht zudem einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens geltend, weil ihm der Vorsitzende der Strafkammer und der Berichterstatter zu Beginn der Hauptverhandlung für den Fall eines Geständnisses … Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten in Aussicht gestellt hätten
    @ Burhoff:
    „sich getäuscht haben könnte“ führt wohl nur dann zum Freispruch, wenn die Strafkammer Zweifel hat, nicht wenn sie sie haben könnte ;).

  3. Kiloecho

    „Denn wenn Lucas sich schlicht getäuscht haben könnte, dann wäre er frei zu sprechen, ohne dass die beiden Richter der Kammer ihr Gesicht verlieren müssten. :-)“
    Lügende Richter, die einfach nicht „ihr Gesicht verlieren“ sollen/dürfen???
    Lügenbolde, egal welchen Standes, gehoren auf die Anklagebank, und nicht auf die Richtersessel!!!

  4. Dante

    @meine5cent: Wer schon öfter mal bei solchen „Rechtsgesprächen“ dabei war weiß, dass es auf ein Angebot der Staatsanwaltschaft nicht ankommt. Die hat zwar mitzureden, letztlich aber nix zu entscheiden. Wenn die Staatsanwaltschaft etwas derartiges vorträgt und die Kammer sagt dazu, dass sei ein generöses Angebot, kann man das als Verteidiger nur so verstehen, dass die Kammer einen solchen Deal mittragen würde. Ansonsten müsste die Kammer ihre (abweichenden) Vorstellungen offenbaren, sonst macht die ganze Unterhaltung keinen Sinn.

    Natürlich ist es denkbar, dass die Kammer still und heimlich, ohne dass die Sachbearbeiterin der StA dies mitbekommen hat, sich etwas anderes vorgestellt hat. Auch bei einer solchen weitgehend sinnbefreiten Verfahrensführung wäre RA Lucas aber freizusprechen, da er dann zumindest unvorsätzlich handelte.

  5. meine5cent

    @Dante:
    Dass es auf das Angebot der StA „nicht ankommt“ stimmt so nicht. Außerdem soll es nicht wenige Kammern geben, die sich nicht selbst mit Erklärungen zum Strafmaß aus dem Fenster lehnen. Insbesondere seit der etwas mißglückten Regelung der Verständigung im Strafverfahren ohne die Möglichkeit, ein rechtskräftiges Urteil herbeizuführen. Da nützt die ganze Verständigung nichts, wenn das Urteil trotzdem in jeder Hinsicht revisionssicher gemacht werden muss.

  6. Dany Crane

    Einer der Gründe, weshalb Verfahrensabsprachen nicht im Hinterzimmer stattfinden sollen, auch nicht deren Vorbereitung. Ich bestehe immer auf öffentliche Erörterung in der Hauptverhandlung und Protokollierung des Gesagten. Wie lautet der Standardsatz, wenn es mal wieder um Einschnitte in die Grundrechte der Bürger geht? „Wer nichts zu verbergen hat…“ Gilt auch für Staatsanwälte und Richter. Ich will kein Beratungszimmer von Innen sehen. In der Öffentlichkeit ist es so schön hell.

  7. Dante

    Und welche Bedeutung kommt der Erklärung der StA zu, wenn das vorgeschlagene Strafmaß von der Kammer nicht mitgetragen wird?

    Dass die StA zusagt, kein Rechtsmittel einzulegen, wenn der Angeklagte gesteht und die Kammer dann ein Urteil fällt, dass ein höheres Strafmaß enthält als von der StA bei Geständnis in Aussicht gestellt?

    Ich bleibe dabei: Wenn die Kammer das Angebot der StA damit kommentiert, dass sei ein generöses Angebot und den Verteidiger dann zu dem Angebot Rücksprache mit dem Mandanten halten lässt, gibt sie zu erkennen, dass sie einen entsprechenden „Deal“ mittragen wwürde und stellt damit das entsprechende Strafmaß auch selbst in Ausicht.

    Alles andere wäre unseriöse Verhandlungsführung und einer Strafkammer nicht würdig.

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