Nachlese – Augsburger Puppenkiste, oder: Nochmals: Was passierte am 2. HV-Tag im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg

Ich hatte ja am Sonntag kurz über den zweiten Verhandlungstag am vergangenen Freitag in Augsburg im Verfahren gegen RA Lucas berichtet. So ganz viel stand in dem Bericht der Augsburger Allgemeinen nicht drin, wie das eben so mit der örtlichen Presse ist.

Nun ja, ein wenig kann ich nachbessern. Mein „Berichtserstatter“ berichtet mir über die Vernehmung des damaligen Berichterstatters, dass dieser, um es vorsichtig auszudrücken, den Widerspruch zwischen seiner Erklärung: Kein Angebot, und der damaligen Berichterstattung in der Presse, wo über ein Angebot berichtet worden sei, nicht richtig habe klären können. Da sind Fragen offen geblieben :-). Anders der damalige Vorsitzende, der angegeben hat, dass er sich an Einzelheiten aus dem Ursprungsverfahren heute nicht mehr erinnern könne. Er führte aus, wie er es „immer handhabe“ und dass es hier wohl auch so gewesen sei. Beide Zeugen sind nach § 55 StPO belehrt worden.

Am 04.02.2011 geht es weiter mit der Vernehmung weiterer Zeugen…

Angehängt habe ich dann noch den Bericht aus der SZ vom 20.01.2011, der mir vom Verfasser freundlicherweise zur Verfügung gestellt worden ist. Er bereitet unter dem schönen Titel „Augsburger Puppenkiste“ den Termin vom 20.01.2011 vor. Leider war der Bericht auf der HP der SZ nicht online. Wir liefern ihn hier nach.

9 Gedanken zu „Nachlese – Augsburger Puppenkiste, oder: Nochmals: Was passierte am 2. HV-Tag im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg

  1. Denny Crane

    Ah, die berühmten „Immer-so-Handhaber“. Die sind natürlich besonders glaubwürdig, insbesondere, wenn es sich um einen Staatsdiener handelt. In den Urteilsgründen findet sich dann der Standardsatz, daß der Zeuge glaubhaft bekundet habe, daß er immer so vorgehe und es deswegen auch vorliegend so gewesen sein muß, weshalb das Gericht keinen Zweifel an der Richtigkeit der Aussage habe. Weil ja Polizeibeamte und Richter Robotor sind, die immer alles haargenau gleich und selbstredend nach Vorschrift machen.

    (außer natürlich die wenigen, die man als Staatsanwalt oder Verteidiger daran erinnern muß, die Öffentlichkeit wieder herzustellen, den Zeugen zu belehren, den Zeugen zu entlassen, bestimmte Vorgänge ins Protokoll aufzunehmen, das letzte Wort zu erteilen, Anträge zu bescheiden, usw. Aber das sind ja gaaanz große Ausnahmen. 99,9% sind absolut zuverlässige „Immer-so-Handhaber“).

  2. meine5cent

    @ D.C.: Der Punkt um den es bei der „immer so“ Aussage geht war offenbar der Vorhalt eines Presseartikels, dessen genauer Inhalt leider nicht mitgeteilt wird (wann soll in der HV welche Strafe in Aussicht gestellt worden sein?). Immerhin hatte die HV 24 Tage gedauert und sich über ein Jahr erstreckt. Presse ist, wenn es nicht gerade ein Verfahren wie der Lucas-Prozess ist, häufig gerade mal am 1. HV-Tag und dann wieder zu den Plädoyers/Urteilsverkündung anwesend und bekommt zumindest meiner Erfahrung nach nicht unbedingt immer alles richtig mit.

    P.S: Wenn Sie als Verteidiger das Gericht auf die Nichterteilung des letzten Wortes und die Nichtwiederherstellung der Öffentlichkeit hinweisen, wäre das doch unter Umständen ein erheblicher Kunstfehler ;).

  3. Denny Crane

    Es gibt Verfahren, da muß man wirklich keine Revisionsgründe produzieren, insbesondere dann nicht, wenn sie auch die Revision der Staatsanwaltschaft begründen könnten. Manchmal sollen Verfahren auch einfach nur ordnungsgemäß zu Ende gehen. Und auf ganz billigen Tickets möchte ich nun wirklich nicht nach Karlsruhe reisen. Die Revision ist nach nicht um der Revision willen da. Und schon gar nicht, um die Kasse des Verteidigers zu füllen.

  4. Schneider

    Bei mir sieht das so aus, nur wenn man so die Artikel liest, das zumindest Andeutungen da waren, das eine 4 vor dem Komma bei einem Geständnis möglich wären. Offenbar gab es einen Usus 1/3 mehr zu geben, wenn dann kein Geständnis kommt. Hier kam noch dazu, das der Tatvorwurf nur teilweise bewiesen werden konnte, was zu einer mildernen Strafe führen musste, aber die waren auf ihre 3 Jahr mehr fixiert. Als das beanstandet wurde entsann Richter sich, ja gar keine richtige Zusage gemacht zu haben, um nicht der Revision zum Erfolg zu verhelfen. Würde den Abschreckungseffekt, 3 Jahre oder 1/3 mehr ohne Geständnis ja stark beeinträchtigen. Das Ra Lukas dann angeklagt wird, war natürlich blöd. Ist jetzt auch für die Richter existenziell gefährlich. Jetzt kein Belastungseifer, auf Erinnerungslücken zurückgreifen, nicht konkret werden und auf Schemata verweisen. Es gäbe halt ein Motiv warum die Richter nicht die Wahrheit sagen.

    Es kann natürlich sein, das RA Lukas den anderen Fall kannte und ihn dreist für seine Zwecke missbrauchte, um die Kammer schlecht zu machen. Vielleicht wollte er ja seinem Mandanten zeigen, das er im Gespräch mit der Kammer doch was erreicht hat und hoffte, mit einem Geständnis schnell zu einem für das RA Image nicht schlechten Urteilsergebnis zu erlangen.

    Als Ziviljurist würde ich schnell sagen, non liquet, aber wie man hier im Blog lernt, geht das im Strafrecht nicht so ohne weiteres.

  5. Sascha Petzold

    Das Problem ist hier, dass die damaligen Richter vieles immer so machen. So haben Sie schon mehrfach das Revisionsvorbringen als unwahr hingestellt. Das ist einfach, gemütlich und für Richter folgenlos. Ein verantwortungsbewusstes und ehrvolles Richterverhalten sieht aber anders aus. Aber ein Ehrgefühl wird ja leider nur von den Strafverteidigern gefordert. M.E. schadet es aber auch Richter nicht, wenn sie sich korrekt verhalten.
    Es gilt aber die alte Weisheit: Unkontrollierte Macht führt stets zu Machtmissbrauch. Und Ausübung von Kontrolle wird keiner den zuständigen 1. Senat des BGH vorwerfen.
    Ich plädiere für eine umfassende Ethikdebatte zwischen und für alle Beteiligten der Strafjustiz einschließlich Strafverteidigung.
    Sascha Petzold

  6. Schneider

    Es kann ja auch sein, das die Richter die Wahrheit sagen und Ra Lucas lügt. Wenn man die Abmahnverhalten bei Jugendlichen ansieht, scheint bei der Anwaltschaft Ethik auch nicht großgeschrieben werden.

    Das ein korrektes Verhalten Richtern nicht schadet, stimmt nicht ganz. Wer sich als Strafrichter zu korrekt verhält, läuft Gefahr bei der Staatsanwaltschaft anzuecken und selbst verfolgt zu werden. Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger, Strafverfolgung sind beliebte Mittel der Staatsanwaltschaften unbequeme Richter los zu werden. In Sachsen Anhalt hat ein Richter einen Vietnamesen nach einer Haftprüfung raus gelassen. Vietnamese und nicht einsperren, geht vielleicht in Berlin aber nicht im Osten. Obwohl der laut BGH richtig entschieden hat, wurde er durch alle Instanzen verfolgt. Ist aber kein Einzelfall. Bei anderen Richtern macht die Staatsanwaltschaft oft dann einen Rückzieher, wenn die bemängelten Verfahren von oberen Instanzen rechtskräftig bestätigt werden. Wer meist mit der Staatsanwaltschaft konform geht, hat keine Probleme. Kommt es erst zur Anklage, ist eine Verurteilung sehr wahrscheinlich.

  7. meine5cent

    @Sascha Petzold:
    Mit Ihren Ausführungen unterstellen Sie ja, dass die Richter entweder bewusst oder unbewusst in den dienstlichen Stellungnahmen unwahre Angaben machen. Woher haben Sie diese Überzeugung?
    Und soweit Sie behaupten, die Richter hätten dies „mehrfach“ getan:
    Der von Herrn Burhoff verlinkte Artikel verweist darauf, dass die gleichen Richter eine entsprechende Revisionsbehauptung bereits „ein halbes Jahr vorher“ als unwahr bezeichnet hätten (also insgesamt 2x). Offenbar handelt es sich dabei um das Verfahren 1 StR 607/07. Und in dem hatten die Revisionsverteidiger (auch Herr Lucas?, im verlinkten Artikel heißt es nur : „auch da hatten die Anwälte..“) offenbar nicht nur die dienstlichen Erklärungen der Richter, sondern auch den StA gegen sich.

  8. Schneider

    Es ist ein Denkfehler, eine Zeugenaussage für wahr zu erachten, wenn sie nicht widerlegt werden kann und die Aussage des Angeklagten als unwahr, wenn er sie nicht beweisen kann.

    Jedenfalls darf im Zivilprozeß die Quotelung bei einem Verkehrsunfall nicht deshalb anders sein, weil in dem einem Prozess PKW Blau Schaden Kläger ist, und in dem Parallel Prozess PKW Rot seinen Schaden geltend macht. Jedesmal ist ein Fahrer Kläger und in dem anderen Prozess Zeuge.

    Richter sagen nicht immer die Wahrheit, Rechtsanwälte auch nicht. Der zweite Denkfehler ist es anzunehmen, es gäbe so eine lügnerische Sozialverteilung, das Lügen hinge vom Stand, Beruf oder Stellung ab. Warum sollte Lucas, die Sache erfinden. Woher besteht die Überzeugung? Weil die Richter das sagen. Gilt aber auch umgekehrt, Lucas sagt, die Richter lügen.

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