Einsichtsanspruch eines Gefangenen in die Gefangenenpersonalakten – Streitwert immerhin 100 €…

Ein Strafgefangener begehrte in Berlin, seinem Verfahrensbevollmächtigten die von Mitarbeitern der JVA gefertigten „Beurteilungen und Entwürfe“, die zur Vorbereitung der Vollzugsplanfortschreibung dienen, mindestens drei Tage vor der durchzuführenden Vollzugsplankonferenz zur Kenntnis zu geben. Die StVK hat dem Begehren statt gegegen. Der Leiter der JVA ist dagegen in das Rechtsmittel gegangen. Das KG hat in seinem Beschl. v. 09.09.2010 – 2 Ws 390/10 die Entscheidung der StVK aufgehoben. Nach seiner Auffassung hat der Gefangene keinen Anspruch auf Auskunft über oder Einsicht in interne, lediglich vorbereitende Arbeitsgrundlagen und Entwürfe der an der Vollzugsplanfortschreibung beteiligten Mitarbeiter, wenn sie nicht Bestandteil der Gefangenenpersonalakten geworden sind, nachzulesen hier.

Die Entscheidung enthält auch einen finanziellen Wermutstropfen für den agierenden Verfahrensbevollmächtigten. Denn das KG hat den Streitwert – Abrechnung erfolgt nach Teil 3 VV RVG – unter Hinweis darauf, dass der Auskunftsanspruch von geringer Tragweite, weil nur vorbereitender Natur sei, auf lediglich 100 € bestimmt. Da kann man dann sagen: Außer Spesen nichts gewesen.

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4 Gedanken zu „Einsichtsanspruch eines Gefangenen in die Gefangenenpersonalakten – Streitwert immerhin 100 €…

  1. Schneider

    Transparenz für Knastbrüder, wäre ja noch schöner. So was gibt es aus alter deutscher Tradition ja nicht einmal für unbescholtene Bürger.
    So ne Art Wikileaks im Knast mit Hilfe der Rechtsverdreher. Da sollen die ja nix dran verdienen dürfe.

  2. Denny Crane

    Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß das Argument, auch Strafgefangene sollten sich einen Anwalt leisten können, weshalb die Gegenstandswerte niedrig anzusetzen seien, nur vorgeschoben ist, tatsächlich jedoch Anwälte davon abgehalten werden sollen, sich für Strafgefangene zu engagieren.

    Strafvollzugssachen sind sehr arbeitsintensiv, schon weil die Gefangenen regelmäßig in der JVA aufgesucht werden wollen/müssen, allein hierfür viele Arbeitsstunden aufzuwenden sind, und die Anträge im Hinblick auf die formellen Voraussetzungen der §§ 109 ff. StVollzG recht ausführlich zu gestalten sind. Der Schriftsatzwechsel mit der Vollzugsbehörde zieht sich zumeist 8-12 Monate hin, bevor eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer ergeht. Die nicht selten erforderlichen Rechtsbeschwerdeverfahren verursachen in Ansehung der formellen Voraussetzungen des § 116 StVollzG sogar ein vielfaches an Begründungsaufwand, insbesondere, wenn Verfahrensfehler gerügt werden sollen.

    Dem Anwalt sodann mit Streitwertfestsetzungen zwischen 50,- und 500,- Euro zu bescheinigen, daß seine Arbeit kaum 60,- Euro brutto wert ist, kann schlechterdings nicht als soziale Schützenhilfe für minderbemittelte Gefangene verkauft werden, da die gleichen Streitwerte ja auch in PKH-Sachen und bei erfolgreichen Anträgen festgesetzt werden, also dann, wenn der Gefangene keine finanzielle Belastung hat.

    Tatsächlich erreicht man also mit den niedrigen Streitwerten das Gegenteil dessen, was man angeblich anstrebt: Anwälte werden davon abgehalten, Strafgefangene zu vertreten, weil es sich um ein reines Zuschußgeschäft handelt. Daß das nicht die wahre Absicht hinter den niedrigen Streitwerten ist, können die zuständigen Richter ihren Großmüttern erzählen.

  3. Leser

    @ Denny Crane
    Nein, nein, Sie sehen das falsch. Freiheit und Recht eines Strafgefangenen sind einfach weniger Wert als die „echter“ Menschen, daher auch die niedrigen Streitwerte. Denn zwar geht es auch bei kleinen Fragen wie der hier diskutierten Akteneinsicht um die Freiheit eines Menschen. Wenn man – nur als Idee – allein die Differenz von Einkommen im Knast und in Freiheit vergleicht, käme man hier schon auf einige zehntausend Euro. Aber! Es ist eben nur die Freiheit eines Strafgefangenen, d. h. eines Menschen, den schon der erste Kollege Richter nicht ganz koscher fand. Und was kann das schon wert sein? Und dann noch einem Anwalt, der sich für solche Unpersonen einsetzt, mit hohen Streitwerten belohnen – auf Lasten der Staatskasse? Also bitte.

  4. Schneider

    Vor allem wenn es sich um kriminellen Wirtschaftsflüchtlinge aus Nigeria handelt.
    Es wäre ja auch sinnvoller wenn sich die Anwälte um redlichere Mandanten kümmern, wie diejenigen vom Geiz ist Geil Blog. Die werden wenigstens nicht aus der Staatskasse bezahlt.

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