Deutsche Realitäten? oder: Wie man die Polizei ruft? :-)

Nachfolgende Geschichte soll wahr sein. Wenn nicht: Zumindest gut erfunden

Günter F. ein älterer Herr aus Harsum im Landkreis Hildesheim, war gerade auf dem Weg ins Bett, als seine Frau ihn darauf aufmerksam machte, dass er das Licht im Carport hat brennen lassen.

Besagter Günter öffnete die Tür zum Wintergarten, um das Licht im Carport auszuschalten, sah dann aber, dass im Carport Einbrecher dabei waren, Geräte zu stehlen.

Er rief die Polizei an. Man fragte ihn, ob die Einbrecher auch bei ihm im Wohnhaus wären.

Er sagte: „Nein, aber da sind Einbrecher im Carport, die gerade dabei sind, mich zu bestehlen.“

Der Polizist sagte: „Alle Einsatzwagen sind beschäftigt. Schließen sie die Türen zum Wohnhaus ab. Sobald eine Funkstreife zur Verfügung steht, schicke ich diese sofort bei Ihnen vorbei.

Günter sagte: „Okay.“ Er legte auf und zählte bis 30.

Dann rief er wieder bei der Polizei an. „Hallo, ich habe eben gerade bei Ihnen angerufen, weil Einbrecher Sachen aus meinem Carport stehlen. Sie brauchen sich jetzt nicht mehr zu beeilen, ich habe soeben beide erschossen.“ Und legte auf.

Keine fünf Minuten später trafen 6 Einsatzwagen der Polizei, ein Hubschrauber, ein Sondereinsatz-Kommando, fünf Löschwagen der Feuerwehr, ein Rettungssanitäter und ein Krankenwagen am Haus der Familie F. ein.

Die Einbrecher wurden auf frischer Tat festgenommen.

Einer der Polizisten sagte dann zu Günter: „Sie haben doch gesagt, Sie hätten die Einbrecher erschossen!

Günter antwortete:

„Und Sie haben gesagt, es wäre niemand verfügbar!“

20 Gedanken zu „Deutsche Realitäten? oder: Wie man die Polizei ruft? :-)

  1. Anno

    @RA Wandt: Das mit urban legend kann ich nur unterstreichen, die Reaktion der Polizei würde in Wirklichkeit etwas anders ausfallen…

  2. Pingback: Feuerwehr News

  3. BV

    Sicherlich eine Urban Legend, schon weil nach fünf Minuten kein SEK vor Ort sein wird und – in diesem Fall – bestimmt auch kein Löschwagen der Feuerwehr, geschweige denn fünf.

    Aber es wäre spannend, das Verhalten des Anrufers mal rechtlich zu bewerten. Ist § 145 d StGB einschlägig? Muss er die Kosten des (Mehr-)Aufwands tragen? Usw.

  4. Peter

    @BV: nun ja, 5 Löschwagen vielleicht nicht, aber je nacht Ortschaft sind mehrere Einsatzwagen möglich. Die Feuerwehr rückt immer zügeweise aus, auch wenn nur eine Katze vom Baum geholt werden muss. Falls also die Leitstelle (aus welchem Grund auch immer) die Feuerwehr aktiviert hat, wäre zumindest dieser Punkt nicht unrealistisch.

  5. n.n.

    @ studiHH
    @ BV

    warum sollte § 145d einschlägig sein? die vorschrift setzt doch voraus, dass eine RECHTWIDRIGE tat vorgetäuscht wird. und hier drängt sich ein rechtfertigungsgrund (§ 32 stgb) doch förmlich auf. 😀

    aber wirklich eine schöne geschichte. 😀

  6. Christoph

    Einem Freund widerfuhr ähnliches tatsächlich. Allerdings handelte es sich „nur“ um ungebetene Gäste auf einer Party. Empfehlung der Polizei, als der Beamte hörte, die „Gäste“ seien (noch) nicht gewalttätig: Party beenden, die ungebetenen Gäste würden dann in der Regel auch gehen. Ähnliches habe ich in der Presse auch aus anderen Orten der Umgebung (Rheinland-Pfalz) gehört. Nachts hat manche Polizeiwache nur 2 Streifenwagenbesatzungen im Einsatz, die auch für Ortschaften in bis zu 20 Minuten Auto-Entfernung zuständig sind; dass es da zu Situationen kommt, in denen die Polizei ihrer Aufgabe nicht mehr nachkommen kann, leuchtet wohl ein (natürlich kann man Polizeikräfte von weiter weg anfordern, aber das dauert eben). Meines Erachtens ein klares Versagen der Politik…

  7. Christoph

    Ach ja, erschossen hat er natürlich niemanden und das nicht behauptet, sondern die Party beendet (und der Polizist hatte recht, sie sind gegangen).

  8. NoName

    Eindeutig Urban Legend:

    Das SEK bräuchte länger… Die 6 Einstzwagen würden nicht direkt ans Haus fahren – die Besatzungen würden diese aus Sorge um daie Staatsfinanzen weiter weg parken und sich hinter ihnen verschanzen. Dann würde der Häuptling des ganzen per LS unseren Anrufer zur Aufgabe auffordern. Täte er es nicht, würde er vom SEK (kommt nach 45 min Belagerung) durch die geschlossene Haustür in Notwehr erschossen. Die Einbrecher würden entweder fliehen (Der Belagerungsring aus 6 Einsatzfahrzeugen ist halt etwas löchrig) oder schwer traumatisiert (Schmerzensgeld, Verdienstausfall und so…) Und es fehlt der Kamerageile Pressesprecher der StA + RTL- Entourage welcher die ganze Aktion live kommentiwert.

  9. Pingback: …kein Arbeitstier ! « Mathias Müller's Blog

  10. StudiHamburg

    @ n.n.:
    Es besteht eine Notwehrlage, mir kommen jedoch starke Zweifel an der Gebotenheit der Notwehrhandlung. Steht das Eigentum an den Garagengütern nicht in einem krassen Missverhältnis zu dem Leben zweier Menschen?

  11. n.n.

    @ studiHH

    nein, wenn die einbrecher gerade dabei sind, „geräte“ zu entwenden, spricht das nicht dafür, dass es um eine reine bagatelle geht. außerdem würde es ja auch um die abwehr eines hausfriedensbruchs gehen.

  12. Pingback: Räuberische Erpressung? Nicht jetzt; es ist gerade Markt… « Kanzlei und Recht

  13. Pingback: Anonymous

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert