42 „Blitzer-Freisprüche“ – die werden m.E. nicht „halten“

Habe mir dann gerade Stern-TV angesehen zu den 42 Freisprüchen des Kollegen Knöner.

Na ja, der Ansatz, das BVerfG habe in seinen beiden Beschlüssen nichts zum Blitzen aus Kostengründen gesagt, ist ja kreativ, aber ich denke mal, er wird beim OLG Hamm – zuständig ist der 3. Senat für Bußgeldsachen – nicht halten. Das OLG wird sich im Zweifel auf die beiden Entscheidungen des BVerfG vom 05.07.2010 – 2 BvR 759/10 – und vom 12.08.2010 – 2 BVr 1447/10 – zurückziehen. Die waren ja zur Ermächtigungsgrundlage mehr als eindeutig. Der 2. Senat wird seine Rechtsprechung kaum ändern. Und ich suche noch den rechtlichen Ansatz des Kollegen, der ja wohl sagen will: Wenn nicht geblitzt wird aus Verkehrssicherheitsgründen, dann ist das unzulässig und die Messung unverwertbar. Ok, hat was für sich…. Nur: Er wird dazu auch Feststellungen treffen müssen, und: Wie will man das beurteilen? Haben die Behörden da nicht auch einen Ermessensspielraum…?

Zum Verfahren: Ich denke, die StA wird in die Rechtsbeschwerde gehen (müssen). Freuen können sich die Betroffenen, bei denen das Bußgeld unter der sog. Zulassungs-/Bagatellgrenze liegt. Da muss die Rechtsbeschwerde zugelassen werden. Frage: Welcher Zulassungsgrund, wenn das OLG die anderen Fälle – die nicht zugelassen werden müssen – entscheidet. Dann noch Fortbildung des Rechts? Man sieht, interessante Fragen, die der Kollege da losgetreten hat.

13 Gedanken zu „42 „Blitzer-Freisprüche“ – die werden m.E. nicht „halten“

  1. Moeg

    Die Entscheidungen werden ob der absehbaren Ergebnisorientierung des OLG wohl nicht halten, da stimme ich Ihnen zu.

    Andererseits ist zu bedenken, dass das BVerfG lediglich gesagt hat, die Anwendung des § 100h StPO sei von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden. Das bedeutet aber nicht einen zwingenden Umkehrschluss dahin, die Fachgerichte hätten diese Norm auch anzuwenden. Legt man den § 100h StPO einmal nach allen Regeln der Kunst aus, fällt recht schnell auf, dass er sich als Ermächtigungsgrundlage für Blitzerfotos als kaum tauglich erweist (insbes. Systematik innerhalb der Norm/Sinn und Zweck/Wille des Gesetzgebers).

  2. RA JM

    Aber immerhin: Gestern ging die Meldung durch’s Netz, gestern Abend war der wackere Richter bei Günther J. Jauch.

    Gut gefallen hat mit seine Angabe, die meisten seiner Delinquenten seien eben keine „Raser“, sondern Menschen wie Du und ich, die einmal um 10 oder 20 km/h zu schnell waren. Die notorischen Raser stellten die absolute Minderheit dar.

  3. RA Schiffchen

    Und danach wird der Richter zufällig durch den Geschäftsverteilungsplan 2011 in die Registerabteilung verschoben und Ruhe ist…

  4. n.n.

    herford? gab es da nicht auch mal einen amtsrichter, der nicht zu jugendstrafen verurteilen wollte, solange es kein jugendstrafvollzg gab?

  5. Ulrich

    Ich verlege meinen Kanzleisitz sofort von Berlin nach Herford! Endlich wieder normal Auto fahren dürfen, nicht in jeder Mülltonne eine Spionagelinse vermuten müssen. Und endlich weg von dieser Psychose vom Schwarzen Mann, der sich unter meiner Fußmatte im Auto neben dem Gaspedal nachrichtendienstlich eingenistet hat und jede Muskelbewegung des rechten Fußes aufzeichnet.
    Kurz: Endlich frei sein, und wenn es nur für kurze Zeit bis zum Kippen dieser Einstellungen durch ein höheres Gericht ist, das an der Anwendung von Terroristenparagraphen festhält!

  6. Marcus Voigt

    [quote] herford? gab es da nicht auch mal einen amtsrichter, der nicht zu jugendstrafen verurteilen wollte, solange es kein jugendstrafvollzg gab [\quote]

    Richtig, und beides mal ist es der selbe Richter, und er hat beide male verdammt Recht.

  7. GKutscher

    Mich fragen laufend Anwälte, ob ich die schriftliche Begründung der Freisprüche des Kollegen aus Herford schon kenne. Kenne ich nicht. Hat die vielleicht schon jemand? Würde mich sehr interessieren, auch weil ich z.Zt. mit einer ganz speziellen Messstelle im Sprengel hadere.
    Danke

  8. tsunami

    Ich kannte bereits seinen Günter-Jauch-Auftritt im Falle der Nutzung von Laserhandmessgeräten, insbesondere Riegl. Ein ganz schlimmer Beitrag, der nur zu einem führen soll- und das hat er sicher erreicht: Polizei misst nur Schrott- holen sie sich auf alle Fälle einen Anwalt-und endlich bin ich mal wieder in aller Munde.
    Genauso sehe ich die Sache mit den Freisprüchen: Dem guten Richter kommt es auf gar keinen Fall auf den sachlichen Inhalt an, sondern es soll einzig und allein seiner Popularität dienen- nach dem Motto: Jetzt wird es aber wieder endlich Zeit, dass ich ins Fernsehen komme ! Die ganze Sache für mich nur noch traurig !

  9. Pingback: Der „verrückte“ Richter aus Herford? « Kanzlei und Recht

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