Heute im Bundesrat: Die Neuregelung zu § 81a Abs. 2 StPO

Auf der Tagesordnung der heute stattfindenden 875. Sitzung des Bundesrates steht als TOP 34: Entnahme von Blutproben, also die Neuregelung des § 81a Abs. 2 StPO, die von Niedersachsen eingebracht worden ist (vgl. hier).

Viel wird nicht dabei herauskommen, man wird die Vorlage an die Ausschüsse überweisen und dann wird man weitersehen. Mal sehen, was der Bundestag und was die Bundesregierung macht.

2 Gedanken zu „Heute im Bundesrat: Die Neuregelung zu § 81a Abs. 2 StPO

  1. BR-DruckS 813/05

    Dafür wird -entgegen der Ankündigung des Ministeriums- nicht über die Winterreifenpflicht diskutiert. Der Entwurf ist nicht rechtzeitig fertig geworden.

  2. Detlef Burhoff

    wahrscheinlich überlegt Herr Ramsauer noch, ob es nicht doch reicht, wenn man in die StVO schreibt, dass „auch ein guter Sommerreifen ein Winterreifen sein kann“ 🙂 :-D. wir müssen also wohl bis Anfang 11/2010 warten, was es Erhellendes aus dem Verkehrsministerium gibt. Dann haben wir allerdings schon Winter :-). Und alle warten mit neuen (Winter)Reifen. Schön wird es an den ersten Wintertagen auf Deutschlands Straßen nicht werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert