Ab morgen (28.10.2010): Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen zulässig

Heute ist das „Geldsanktionsgesetz“ im BGBl verkündet worden. Damit tritt es morgen in Kraft. Nach der Übergangsregelung können damit alle ab 28.10.2010 rechtskräftig gewordenen ausländischen Geldsanktionen hier vollstreckt werden. Hier geht es zur PM des BMJ

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