Kommt „Spickmich.de“ oder „Online-Evaluierung“ für Richter und Gerichte?

Ein Kollege weist mich soeben auf einen Beitrag in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung hin, vgl. hier. Danach plant www.marktplatz-recht.de eine Plattform, auf der Gerichte und Richter bewertet werden sollen, allerdings nicht von Verurteilten in Strafsachen oder unterlegenen Parteien. In dem Beitrag heißt es:

Die Bewertung der Richter und Gerichte erfolgt den Angaben zufolge wie in der Schule mit Noten von eins bis sechs. Qualitätskriterien sind etwa eine zügige Terminierung, die Verhandlungsführung von Richtern und deren fachliche Kompetenz. Anspruch der geschlossenen Plattform sei es, die Justiz durch konstruktive Kritik „noch besser zu machen“, erklärte in Essen Rene Dreske von der Hans Soldan GmbH, die die neue Online-Community entwickelte.“

Zu dem ganzen gibt es bei Marktplatzrecht.de übrigens auch einen Blog, hier.

Na, wie das gehen soll. Darauf darf man gespannt sein (vgl. auch schon hier).. M.E. ist das kaum durchführbar: Wie soll das bei einer Kammer gehen? „Fachliche Kompetenz“: Bekommt die Kammer eine Gesamtnote, obwohl häufig ja der dritte „stille“ Beisitzer mit den eigentlichen Fragen des Verfahrens nicht bzw. wenig zu tun hat. Und wird nicht immer auch der Parteivertreter, der „verloren hat“, die fachliche Kompetenz der Kammer, die seinem Vorbringen nicht gefolgt ist, anders einschätzen als der „Gewinner“. Da kommen auf marktplatz-recht.de eine Menge Fragen zu.

5 Gedanken zu „Kommt „Spickmich.de“ oder „Online-Evaluierung“ für Richter und Gerichte?

  1. Ulrich Dost

    Also manchmal kann so eine Bewertung auch einfach sein: ruft mich dieser Tage eine Vorsitzende einer Strafkammer des Landgerichts an. Die Revision meiner Mandantin war erfolgreich, das Kammergericht hob das Urteil auf. Sie zu mir: das KG verlangt von uns eine lückenlose Aufklärung, da muss ich ja Zeugen aus ganz Deutschland laden. Die ellenlange Beweisaufnahme können wir uns doch sparen, wenn Ihre Mandantin§ 153 StPO zustimmt.

    Gäbe es das Bewertungssystem schon, hätte ich ihr geantwortet: Note 6 minus. Wir sehen uns in der zweiten ersten Instanz“

  2. Achim Kilgus

    Wie bei jedem Berufsstand gibt es auch hier Zeitgenossen, die sich erheblich weniger Mühe geben als erforderlich. Die Schwarze Schafe müssen auch hier öffentlich gemacht werden. Ein gute Idee.

  3. Detlef Burhoff

    wobei man bei einer Kammer nie weiß, wer sich Mühe gegeben hat und wer nicht. und bei einer Strafkammer sitzen auch noch zwei Schöffen mit. auch deren Einfluss auf Entscheidungen darf/sollte man nicht unterschätzen.

  4. Ulrich Dost

    Na ja, mal Spaß bei Seite: ich halte von solchen Bewertungssystemen nichts. Es gibt keine von allen Seiten angewandten gleichen, objektive Bewertungskriterien. Mit Bewertungen von Anwälten ist das nicht anders. Es gibt Mandate, da muss man wahrlich nicht viel tun und kommt zu einem optimalen Ergebnis, der Mandant lobt einen (unberechtigt, aber natürlich stillschweigend geduldet) in den Himmel. In anderen Fällen legt man sich richtig in`s Zeug, selbst überzeugt, das kann zum Erfolg führen und fällt auf die Nase. Der betroffene Mandant sieht den Einsatz nicht oder will ihn nicht sehen und meint dann, sein Anwalt ist grottenschlecht. Also Finger weg von solchen Bewertungsspielen, zumal sie auch immer Gefahr laufen, einen denunziatorischen Charakter anzunehmen.

  5. Denny Crane

    @Ulrich Dost

    Das trifft sicher zu. Eine einigermaßen objektive Bewertung unter Ausschluß solcher Extreme wäre nur möglich, wenn jeder Richter, Anwalt, usw., von mehreren hundert „Kunden“ bewertet würde. Aber das erscheint unrealistisch. Selbst bei amazon.de finden sich bei Produkten, die zehntausendfach verkauft worden sind, oftmals nur eine Handvoll Bewertungen. Entsprechend gering wird die Resonanz auf eine Richter- oder Anwaltsbewertungsplattform sein, so daß ein verzerrtes Bild entstünde.

    Die unterlegene Partei oder deren Anwalt wird immer unzufrieden mit dem Richter sein. Und der erfolglose Mandant fragt sich auch häufig, ob es am Anwalt lag. Wenn aber gerade die unterliegende Partei nicht bewerten darf, welchen Aussagewert hat dann eine Bewertung? Abgesehen davon: wie wird kontrolliert, wer bewertet hat?

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