Buntes Durcheinander bei der EU-Fahrerlaubnis

Das OVG Lüneburg hat in seinem Beschl. v. 11. 08. 2010 – 12 ME 130/10 – darauf hingewiesen, dass nach dem 19. o1. 2009 im Ausland ausgestellte EU-Fahrerlaubnisse nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigen, wenn zuvor die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Damit hat es sich dem BayerischenGH, demOVG Münster und VGH Bad.-Württemberg angeschlossen und gegen den Hessischen VGH, das OVG Koblenz und das OVG Saarland entschieden. Die Bundesreunplik sieht in der Frage also aus wie ein Flickenteppich. Man frabt sich, wie die Betroffenen damit eigentlich noch klar kommen sollen. Klarheit wird sicherlich erst eine (weitere; die wie vielte eigentlich) Entscheidung des EuGH bringen. Auf das die Zeitschriften voll werden. 🙂 🙂

 

2 Gedanken zu „Buntes Durcheinander bei der EU-Fahrerlaubnis

  1. klabauter

    Der Flickenteppich liegt halt daran, dass der EuGH nur die Vorlagefrage beantwortet und nicht eine Segelanweisung gibt. Und die armen rechtsverwirrten Besoffenen, pardon, Betroffenen wissen schon ganz genau, weshalb sie angeblich ihren Wohnsitz im Ausland nehmen und dort ihre FE machen. Gibt ja eine ganze Beraterindustrie, die davon lebt.

  2. Pingback: Bald klare Sicht bei der EU-Fahrerlaubnis? – man kann es nur hoffen… | Heymanns Strafrecht Online Blog

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