Meint „Rechthaber“ das „korrupt“ ernst?

„Rechthaber“ bloggt heute unter dem Titel: „Ist das Jurablogs-Ranking korrupt? “ und moniert, dass nach dortiger Auffassung die Kriterien für das Ranking nicht korrekt angewendet werden. Dazu ist m.E. auf die Erklärung zu den Gruppen C und D hinzuweisen, die sich unschwer bei den jeweiligen Blogs abrufen lässt: C errechnet sich: nach „Eingehende Links/Anzahl veröffentlichter Artikel) * (Verlinkende Blogs/Gesamtzahl der JuraBlogs)“ und D nach: „Ausgehende Links/Anzahl veröffentlichter Artikel) * (Verlinkte Blogs/Gesamtzahl der JuraBlogs)“. Im Zweifel werden die Berechnungen zu etwas anderen Ergebnissen führen als die als Beispiel angegebenen Zahlen. Ob das der Fall ist, kann und habe ich nicht nachgeprüft, dafür fehlt mir auch die Zeit. Im Übrigen: Iudex non calculat.

Ich blogge hier auch nur, weil ich an sich beim „Rechthaber“ kommentieren wollte, mich dafür aber anmelden muss, was ich nicht will. Was mich an dem Beitrag stört, ist die Überschrift und der dort verwendete Begriff „korrupt“. Wikipedia sagt mir zu Korruption:

(lat. corruptus – bestochen) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen, zum Beispiel auch Stiftungen, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Im politischen Sinn ist Korruption nach einer Definition des Politikwissenschaftlers Harold Dwight Lasswell die Verletzung eines allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils.

Allein das muss m.E. ausreichen, um die Eingangsfrage zu beantworten. Das kann nicht „ernst“ gemeint sein!, Dafür spricht auch das „Ja, OK, die Überschrift hat den Zweck, Leser anzulocken. Natürlich unterstellen wir dem Kollegen Klappenbach keinen Vorsatz!„, aber man fragt sich: Was wird denn dann unterstellt. Man fragt sich auch, welches Interesse sollte der Betreiber von Jurablogs haben, bestimmte Blogs zu pushen und andere nicht? Er stellt eine kostenlose Plattform zur Verfügung, aus welchen Gründen auch immer, die man u.a. sehr gut zum Austausch, zur Information usw. nutzen kann. Was hat er davon und warum  ggf. fahrlässig 🙂 „korrupt“? Das würde mich interessieren? Wenn die Kollegin Braun und der Kollege Nebgen an die Spitze geschossen sind, dann sicherlich nicht aufgrund von „Korruption“ und ein- und ausgehenden Links, sondern weil sie eine Menge Beiträge posten, die offenbar allgemein gern gelesen werden, aus welchen Gründen auch immer. Müssen andere sich eben anstrengen, eben solchen Zuspruch zu bekommen.

Ich schließe mich im Übrigen gerne dem Kollegen Kümmerle an (vgl. hier), dessen Beitrag zu dem Thema ich gerade erst entdeckt habe und den ich zusammenfassen möchte mit: Kinder, nun lasst aber mal die Kirche im Dorf.

Fazit: Die Nörgelei ist wirklich nicht schön.

18 Gedanken zu „Meint „Rechthaber“ das „korrupt“ ernst?

  1. RA JM

    Tja, die Rechthaber – die versuchen in letzter Zeit ja wohl ohnehin, ihren Ranking-Platz bei JuraBlogs zu pushen.

    Tippe allerdings, die Kollegen haben die Formel der „C-Note“: Eingehende Links/Anzahl veröffentlichter Artikel) * (Verlinkende Blogs/Gesamtzahl der JuraBlogs) bzw. der „D-Note“: Ausgehende Links/Anzahl veröffentlichter Artikel) * (Verlinkte Blogs/Gesamtzahl der JuraBlogs) nicht wirklich verstanden – und so auch nicht die Tatsache, dass hier durch das Abstellen u.a. auf die „Anzahl veröffentlichter Artikel“ relativ „junge“ Blogs ggf. im Gesamtranking zunächst begünstigt werden.

  2. Bernhard Schmeilzl

    Eine fundierte Analyse unseres Beitrags auf Rechthaber. Im Übrigen hilft dem Exegeten bei der teleologischen Auslegung auch immer die Rubrizierung links über den Artikeln. Mag sein, dass ich die Formel wirklich nicht verstehe (in doppelter Hinsicht). Dann bin ich damit aber nicht allein. Und wir sind auch nicht die einzigen Linksammler auf JuraBlogs, wenn ich mir zum Beispiel den Beitrag zu den Verdienstmöglichkeiten in der Anwaltschaft ansehe, gell Herr Burhoff 🙂

  3. RA Werner Siebers

    Rechtshaber – der Name ist Programm. Nicht nur, dass genörgelt wird, es wird auch ohne vorherige Berührungspunkte angegriffen und öffentlich verächtlich gemacht.

    Mir hat das gut gefallen, denn es hat mir viele Klicks gebracht. Schade, dass die „Kollegen“ die Energie verloren haben. Aber die haben nun ein neues Feindbild: das Ranking.

    Neidgesteuertes Pubertieren, lächeln wir drüber und lassen sie einfach. Habe ich auch so ähnlich bei dem Kollegen Kümmerle geschrieben, damit ich sicher sein kann, dass es wahrscheinlich ist, dass die NörgelBasher das auch zur Kenntnis nehmen.

  4. Consigliere

    Ich blogge hier auch nur, weil ich an sich beim “Rechthaber” kommentieren wollte, mich dafür aber anmelden muss, was ich nicht will.
    So ging es mir auch. Leider gab es auch keine Kontaktmöglichkeit via twitter und nur eine info@-Kanzleiadresse. Mangels eigenem Blog musste ich meine Anmerkungdaher (zunächst) für mich behalten (was schwer fiel!).

    Soweit der Kollege Schmeilzl noch immer zweifelt, ob er die Formel richtig versteht: der „Clou“ ist, dass nicht absoluten Zahlen zählen (wie sie im Blogeintrag genannt werden), sondern die Links zur Gesamtzahl der Einträge ins Verhältnis gesetzt werden. Also „Anzahl Links geteilt durch Anzahl Beiträge“. Je umfangreicher das Blog, desto geringer wird dieser Wert werden.

    Mal angenommen, der Kollege Nebgen hat in seinem Blog 100 Einträge und die Rechthaber 300. Mit den von Ihnen genannten Werten ergibt sich damit:
    Nebgen: 38/100*20/296=0,38*0,05=0,19
    Rechthaber: 40/300*28/396=0,13*0,07=0,009

    So einfach ist das (und Juristen kalkulieren doch, ha!). Die Werte jetzt mit tatsächlichen Zahlen durchzurechnen überlasse ich jemand anderem.

    C.

  5. Detlef Burhoff Beitragsautor

    @ 4: Es geht doch gar nicht um die Links, sondern um die Überschrift. Da hat m.E. auch nichts mit Humor zu tun, jedenfalls geht mir das Verständnis für die Art „Humor“ ab.

    Zu den Links: Die sammeln inzwischen alle, womit der Gleichstand dann wieder hergestellt ist. Im Übrigen hat Herr Klappenbach mit den Rubriken C und D erreicht, was er wollte: Einen Austausch der Blogs untereinander.
    @ 6: Ich habe ja auch nur geschrieben: Judex non calculat 🙂 🙂

  6. RA Müller

    Dann erspare ich es mir an dieser Stelle, einen Beitrag zu „Judex non calculat“ und dessen Bedeutung zu verfassen 😛

    @ Topic der Rechthaber: Nicht jede „Werbung“ mit plakativen Überschriften dürfte sich auszahlen. Wenn Lesern auffällt, daß sich hinter den plakativen Überschriften eines Blogs regelmäßig Bedeutungslosigkeiten tummeln, dürfte das auf Dauer (hoffentlich) eher abschreckend wirken.

  7. Die Rechtsanwaeldin

    Ohne hier beck-messerisch sein zu wollen. Es heißt „Iudiex non calculat“ und nicht „Ex-Iudex non calculat“. Ich hoffe, dass das Verständnis für die Art “Humor” nicht abgeht. Ansonsten ist es auch egal.
    Der Übergang zwischen Rechtshaber und Querulant dann doch fließend zu sein – anders als es Prof.Dr. (und ich weiß nicht was noch alles!) Ralf Höcker in dem in meinem Blog zitierten Interview des KSA Glauben machne wollte.

  8. Detlef Burhoff Beitragsautor

    @ 8: Meinten Sie das: „Mit Judex non calculat (lat., der Richter rechnet nicht) werden verschiedene Grundsätze bezeichnet. Zum einen der Grundsatz, dass sich Gerechtigkeit nicht durch rechnen ermitteln lässt und zum anderen der Grundsatz, dass Berechnungen im Urteil nicht in Rechtskraft erwachsen und jederzeit geändert werden können (§ 319 Abs. 1 ZPO ).

    Judex non calculat wird auch scherzhaft gebraucht, wenn Juristen sich verrechnen.“ Das ist das erste, was mir bei Google untergekommen ist 🙂 Ich meinte es scherzhaft 🙂

    @ 9: Damit kann ich leben :-), gehe ja sonst nicht zum Lachen in den Keller. Ich finde/fand es nur unschön (vielleicht ist es ja auch ein bißchen typisch deutsch?), dass an einer kostenlosen Leistung herumgenörgelt wird.

  9. Matthias Klappenbach

    @Consigliere: Korrekt. Wie in der Formel deutlich sichtbar, sind 10 Links aus 10 Artikeln wertvoller als 10 Links aus 100 Artikeln. Ich habe die Artikelanzahl zur Verdeutlichung nun auch in den ersten Satz eingebaut:

    Nebgen: 38 Links aus 134 Artikeln dieses Blog verweisen auf 20 andere JuraBlogs. Dies ergibt den 7. Platz nach ausgehenden Links (Faktor D – 10% des Gesamtranking).

    Rechthaber: 40 Links aus 436 Artikeln dieses Blog verweisen auf 28 andere JuraBlogs. Dies ergibt den 18. Platz nach ausgehenden Links (Faktor D – 10% des Gesamtranking).

  10. RA T. Feltus

    Das Ranking bei Jurablogs ist doch nicht alles. Ich schreibe weils Spaß macht. Wenn Artikel sich dann noch einer gewissen Beliebtheit erfreuen, ist das doch schön.

    Es verwundert aber, dass manche Blogbetreiber letztlich jedoch nur darauf abzielen ihr Rankingergebnis zu verbessern, ob das dauerhaft Erfolg haben wird? Letztlich hat doch jeder Leser von Jurablogs sein eigenes Ranking. Mir persönlich ist das Rankingergebnis letztlich gleich. In den vergangenen 5 Jahren war ich schon auf fast jedem Platz ( von Platz 1, bis hin zu Platz 200 irgendwas).

    Ich gebe dem Kollegen Burhoff recht, dass Klappenbach mit dem neuen Rankingsystem das erreicht hat, was er offensichtlich wollte, nämlich einen Anreiz schaffen, Blogbeiträge gegenseitig zu diskutieren. Und das finde ich spannend und es macht auch bisweilen sehr viel Spaß, sich mit dem ein oder anderen ein kleineres, auch triviales Bloggefecht zu liefern (auch wenn es um Grillfeste, Torten und Schwangerschaften von Kollegen geht 🙂 ).
    Oberlehrerhaftes angefeinde wird es aber wohl immer geben und wenn es mehr Klicks bringt – wie der Kollege Siebers schreibt – warum nicht. Zurücklehnen, Chips und Bier auspacken und sich amüsieren.

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