Immer wieder die Gretchen-Frage nach Poliscan: Bist du standardisiert?

Nachdem in den letzten Monaten schon das OLG Düsseldorf und das KG Berlin kurz und bündig das Messverfahren „Poliscan“ zum standardisierten Messverfahren befördert haben, nun auch das OLG Frankfurt. Das konnte es sich in seinem Beschl. v. 21.04.2010 – 2 Ss-OWi 236/10 noch einfacher machen und brauchte nur zu schreiben: Seht, die anderen machen es auch. 🙂

3 Gedanken zu „Immer wieder die Gretchen-Frage nach Poliscan: Bist du standardisiert?

  1. Theo

    Da greift eine Unsitte um sich, die nicht mehr als Rechtsprechung bezeichnet werden kann. Ähnlich wie bei der Frage, ob § 100h StPO die richtige Rechtsgrundlage für „Blitzer“ und Videomessungen ist, beschränken sich immer mehr Oberlandesgerichte darauf, einfach auf andere OLGs zu verweisen, die die Sache genauso sehen. Daß bislang kein einziges Gericht eine auch nur ansatzweise schulmäßige und überzeugende Begründung für die dazu vertretenen Ansichten geliefert hat, stört anscheinend wenig.

    Einem Studenten oder Referendar, der seine Arbeiten mit solchen Leerverweisen garniert, würde man eine mangelhafte Leistung bescheinigen. Aber wenn man das zweite Staatsexamen und den Richterposten in der Tasche hat, muß man sich offenbar um dogmatisch überzeugende Begründungen nicht mehr kümmern.

    Freunde und Bekannte, die Naturwissenschaften studiert haben, fragen mich häufig, was Rechtswissenschaft mit Wissenschaft zu tun habe. Früher habe ich versucht, das mit Hinweisen auf die rechtswissenschaftliche Forschung und die logisch und dogmatisch saubere, gleichsam mathematische Herleitung von Ergebnissen auf der Grundlage abstrakter Rechtssätze zu erklären. Angesichts der „Leistungen“ vieler Gerichte muß ich heute zugeben: mit Wissenschaft hat das wirklich gar nichts (mehr) zu tun. Bestennfalls mit der unfallfreien Bedienung der juris-Datenbank.

  2. Tom

    Dass der § 100h StPO selbst von den Exekutivbehörden nicht als „passende“ Eingriffgrundlage angesehen wird, zeigt sich doch auch in der völligen Missachtung des § 101 Abs. 4 StPO.
    Oder kennt jemand eine dahingehende Belehrung eines aufgenommenen Fahrers (und seiner Beifahrer – ggf. hilfsweise über den Fahrer) aus der Praxis? Ich nicht.

  3. Detlef Burhoff

    ich weise immer darauf in meinen Fortbildungen hin :-). die Verwaltungsbehörden würden sich sicherlioch freuen :-), wenn die Verpflichtung eingefordert würde.

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