Makaberes Jo-Jo in Hessen??

Im Heute-Journal wurde gestern berichtet, dass seit gestern auf 22 hessischen Autobahnabschnitten Tempolimits aufgehoben worden sind. Autofahrer können fortan auf knapp 80 Kilometern (wieder) ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren. Auf weiteren neun Kilometern wurden die Tempobestimmungen gelockert (vgl. dazu auch hier). Hintergrund ist, dass sich in den letzten Jahren an den Stellen die Unfallzahlen rückläufig entwickelt haben und damit nach § 45 StVO die Beschränkungen nicht mehr zulässig sind. Allerdings: Damit setzt ggf. ein makaberes Auf und Ab in Hessen ein. Denn, wenn sich jetzt die Zahlen wieder negativ entwickeln, wird man wieder Begrenzungen einführen (müssen), wenn die Entwicklung dann wieder positiv ist, wird man sie wieder aufheben müssen, und so geht es weiter. Irgendwie nicht einzusehen, wenn man erkannt hat, dass die Beschränkungen etwas für die Verkehrssicherheit bringen bzw. gebracht haben…

2 Gedanken zu „Makaberes Jo-Jo in Hessen??

  1. RA JM

    … so man denn einen kausalen Zusammenhang zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und sinkenden Unfallzahlen (und umgekehrt) für erwiesen hält – was m.E. so offensichtlich nicht ist.

  2. H.W.

    Ich kenne vergleichbare Strecken auf der A 5 nördlich und südlich von Freiburg. Erstere unbeschränkt, letztere mit Limit 120. Im unbeschränkten Bereich sind die Unfallzahlen ca. 20% höher. Da auch Zufälligkeiten eine Rolle spielen ist das zwar kein gesicherter Zusammenhang, über Jahre aber ein eindeutiger Trend und damit offensichtlich. Schlimmer noch ist, dass die Unfallfolgen wegen der höheren Geschwindigkeiten tendenziell schwerwiegender sind.

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