24. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung verkündet

Mit der 24. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung werden neue, unmittelbar gesundheitsgefährdende Drogen unter das BtMG gestellt. Gleichzeitig wird die Bekämpfung des Missbrauchs und der Strafverfolgung erleichtert. Im Einzelnen wird die Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) um die Position „4-Methylmethcathinon (Mephedron)“ ergänzt. Weiterhin werden bestimmte synthetische Cannabinoide der Anlage II (verkehrs-, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) unterstellt. Schließlich wird der Wirkstoff „Tapentadol“ neu in die Anlage III (verkehrsfähige- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen. Die Verordnung wurde im BGBl. I 2009, 3944 f. vom 23. Dezember 2009 Nr. 80 verkündet. Sie tritt am 22. Januar 2010 (teilweise am 1. Juni 2010) in Kraft.

Also: Achtung bei der Verteidigung!

Bund, 23.12.2009

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