Minder schwerer Fall der besonders schweren Brandstiftung – BVerfG als Gesetzgeber?

Die Kieler Nachrichten melden: Ein Prozess um die Brandstiftung in einem Kinderheim im Kreis Dithmarschen bleibt trotz der Geständnisse der Angeklagten vorerst ohne Urteil. Das Landgericht Itzehoe hat entschieden, den Fall dem BVerfG vorzulegen.  Das soll prüfen, ob § 306b StGB (besonders schwere Brandstiftung) verfassungsgemäß ist. Das LG Kiel hat da Bedenken, weil das StGB dort eine rechtliche Einordnung als «minderschweren Fall» nicht vorsieht.

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