Abspracheregelung im Bundestag

Kernstück des Entwurfs für ein Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (BT-Drs. 16/11736) ist eine Regelung in der Strafprozessordnung.

Zentrale Punkte sind:

  • Nur das Strafmaß soll Gegenstand einer Absprache sein dürfen; es soll sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten orientieren müssen.
  • Außerdem soll eine Absprache nicht alleinige Grundlage eines Urteils sein dürfen.
  • Auch bei einem Geständnis soll das Gericht weiterhin verpflichtet bleiben, den wahren Sachverhalt bis zu seiner Überzeugung zu ermitteln.
  • Um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, soll eine Absprache nur in der öffentlichen Hauptverhandlung zustande kommen. Vorgänge außerhalb der Hauptverhandlung soll das Gericht öffentlich mitteilen müssen.
  • Verständigungen sollen stets umfassend protokolliert und im Urteil erwähnt werden müssen.
  • Das Urteil soll auch nach einer Verständigung in vollem Umfang überprüfbar bleiben.

Den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 16/11736

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert