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Ist der Vertragsarzt Amtsträger?

Die Antwort auf die Frage „Ist der Vertragsarzt Amtsträger?“ ist für die Frage der Strafbarkeit – Bestechung im geschäftlichen Verkehr pp. – von entscheidender Bedeutung und in Rechtsprechung und Literatur heftig umstritten (vgl. dazu hier OLG Braunschweig).

Gestern hat jetzt auch der 5. Strafsenat des BGH zu der Problematik Stellung genommen (vgl. hier die PM). und die Frage – ebenso wie schon im Mai der 3. Strafsenat dem Großen Senat für Strafsachen vorgelegt.

Also demnächst: Neues aus Karlsruhe, und zwar von (fast) ganz oben.

Ist der Vertragsarzt Amtsträger?

Die interessante Frage, die erhebliche Bedeutung im Bereich des sog. Pharmamarketings und Auswirkungen auf die Strafbarkeit nach § 299 StGB hat, hat der 3. Strafsenat des BGH mit Beschl. v. 05.05.2011 – 3 StR 458/10 dem Großen Senat für Strafsachen vorgelegt. Von da werden wir also demnächst eine Antwort auf die in der Literatur höchst umstrittene Frage bekommen.

Der Beschluss des BGH vom 05.05.2011 liegt bislang noch nicht im Volltext vor. Es gibt aber immerhin die PM des BGH vom 05.05.2011.