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Heute im Vermittlungsausschuss II: Auch Peter Ramsauer hat Glück – Punktereform durch

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Auch Peter Ramsauer hat heute Glück J. Im Vermittlungsausschuss ist seine Punkterefom – wenn auch mit Abstrichen durch. In der der dazu gerade herein gekommenen BR-Pressemitteilung 168 / 2013 heißt es:

 Streit um Punktekatalog beigelegt.

„Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform des Punktekatalogs für Verkehrsverstöße rasch beigelegt. Nur wenige Tage nach der Anrufung durch den Bundesrat beschloss der Vermittlungsausschuss heute einen Einigungsvorschlag. Er sieht unter anderem Änderungen an dem neu konzipierten Fahreignungsseminar vor und greift damit Anliegen der Länder auf. Die Seminarteilnahme soll künftig nicht mehr verbindlich, sondern freiwillig sein. Verkehrssünder können damit einen Punkt abbauen statt wie vom Bundestag vorgeschlagen zwei Punkte. Der Vermittlungsausschuss formuliert klarere Regeln für die behördliche Qualitätssicherung des Seminars und Änderungen beim Datenschutz der Teilnehmer.

Außerdem schlägt er vor, in einer Verordnung festzulegen, wie das Fahreignungsseminar inhaltlich und zeitlich gestrafft werden kann, um die Kosten zu senken. Ebenfalls im Verordnungsweg sollen auch Verkehrsverstöße wie das Zuparken von Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten sowie Fahrerflucht durch Punkte geahndet werden.

Im Gegenzug bleibt es unverändert bei dem vom Bundestag beschlossenen 3-Punkte-System zur Differenzierung der Verkehrsverstöße. Um die Umsetzung der Reform vorbereiten zu können, soll das Gesetz erst neun Monate nach Verkündung in Kraft treten.

Wenn Bundestag und Bundesrat den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigen, kann das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden: Der Bundestag befasst sich voraussichtlich noch in dieser Woche, der Bundesrat am 5. Juli 2013 mit dem geänderten Gesetz.“

Heute im Vermittlungsausschuss: 2. KostRMoG durch – Ende gut, alles gut? – RVG-Reform kommt?

Die erste (letzte?) Hürde ist genommen. Heute hat im Vermittlungsausschuss das 2. KostRMoG schon mal das Hindernis überwunden.

 In der dazu gerade eingegangen BR- Pressemitteilung 165 / 2013 heißt es.

 „Kompromiss zu Gerichtskosten gefunden

Bund und Länder haben sich heute auf Änderungen im Gebührenrecht der Justiz geeinigt und damit das Vermittlungsverfahren zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsverfahren nach wenigen Tagen abgeschlossen.

Der Einigungsvorschlag sieht eine lineare Anpassung verschiedener streitwertabhängiger Gerichtsgebühren an die aktuelle Preisentwicklung vor. Er greift damit ein Anliegen des Bundesrates auf, der am 7. Juni 2013 in seiner Anrufung gefordert hatte, den stark defizitären Kostendeckungsgrad der Justiz zu verbessern. Die letzte lineare Anhebung der Gerichtsgebühren liegt fast 20 Jahre zurück.

In besonders arbeitsintensiven Bereichen – zum Beispiel bei Grundbucheintragungen, Testamentseröffnungen, Zwangsversteigerungen, Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften – sollen bereits bestehende Festgebühren angehoben bzw. neue eingeführt werden.

Das Gesetz, das auch die Vergütung für Rechtsanwälte und Notare erhöht, soll bereits in wenigen Wochen in Kraft treten – voraussichtlich zum 1. August 2013.

Bundestag und Bundesrat müssen die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Dies könnte bereits in dieser Woche im Bundestag, am 5. Juli 2013 im Bundesrat geschehen.“

Nun, dann schauen wir mal. Das sieht ganz gut aus. Der Bundestag wird den Änderungen m.E. zustimmen und dann geht es noch in den Bundesrat der am 05.07.2013 abschließend entscheidet.

 Inkrafttreten der Änderungen zum 01.08.2013 ist ambitioniert, aber machbar.Also Ende gut, alles gut?

Die Bombe ist geplatzt: Das 2. KostRMoG geht in den Vermittlungsausschuss – Und nun Frau Ministerin?

Ich höre gerade von meinem Mittelsmann in Berlin :-), dass der Bundesrat soeben beschlossen hat, u.a. wegen des 2. KostRMoG den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Bombe ist also geplatzt. Ich räume ein, dass ich damit zunächst nicht gerechnet hatte, in den letzten Tagen hatte sich aber die Anzeichen verstärkt, dass es so kommen wird.

Was das bedeutet, habe ich heute morgen bereits im Beitrag: „Heute im Bundesrat: Was passiert mit den TOP 23 und 24? Das RVG auf der Kippe?“ ausgeführt,

  • nämlich auf jeden Fall ein Inkrafttreten frühestens am 01.08.2013,
  • weiteres Gefeilsche mit den Ländern, was im Grunde in der Beschlussvorlage 381/1/13 ja schon angekündigt ist.

Inzwischen muss man sich ernsthaft fragen: Kommen die Änderungen überhaupt noch in dieser Legislaturperiode. Dazu zitiere ich aus einem längeren Interview, das  LTO mit der Bundesministerin für Justiz u.a. zu den Hintergründen der Anrufung des Vermittlungsausschusses geführt hat:

„Kostenrechtsmodernisierung: „Was wir jetzt nicht schaffen, wäre lange nicht mehr machbar“

LTO: Schwieriger könnte es werden, das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz  noch in dieser Legislaturperiode durchzukriegen. Es hat den Bundestag passiert, ein Inkrafttreten zum 1. Juli war geplant. Voraussichtlich wird das Gesetz aber nun in den Vermittlungsausschuss überwiesen, am Freitag verhandelt der Bundesrat. Begründung: Für die Länder sei das parallel behandelte Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts viel zu teuer. Sie haben sich auf dem Anwaltstag bereits optimistisch geäußert – aber glauben Sie wirklich, dass die Erhöhung der Vergütung von Anwälten und Notaren noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ich bin ganz zuversichtlich, auch wenn ich davon ausgehe, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Alle müssen sehen, dass alles, was wir jetzt nicht mehr schaffen, für eine längere Zeit nicht mehr machbar wäre. Auch eine wiederum schwarz-gelbe Bundesregierung würde das, wenn man einmal damit gescheitert ist, sicherlich nicht unbedingt als ersten Punkt wieder auf ihre Agenda nehmen. Ich halte den Beschluss des Bundestages für gut, er nimmt auch die Anliegen der Länder in den Blick.

LTO: Haben 15 von 16 Ländern Unrecht, wenn sie der Ansicht sind, dass die Justiz mit dem jetzt vorliegenden Entwurf auch zukünftig nicht kostendeckend wird arbeiten können? Sie halten die Erhöhung der Gerichtsgebühren für „mit Augenmaß“ erfolgt.

Leutheusser-Schnarrenberger: Es gibt nie eine volle Deckung der Kosten für die Justiz durch die Gerichtsgebühren. Es geht um den Kostendeckungsgrad. Auch dieser schwankt ja, auch in Abhängigkeit von der Anzahl der Verfahren. Und den Rückgang von Verfahren an Amts- und Landgerichten kann man nicht mit der Erhöhung von Gerichtsgebühren auffangen. Dann besteht eher die Gefahr, dass weniger Bürger zu Gericht gehen. Man muss das vorsichtig austarieren, das Paket beinhaltet ja viele Aspekte, die Anwaltschaft, die Notare, Einzelgebühren und Wertgebühren nach dem Gerichtskostengesetz. Es ist die Mühe wert, am Ende ein Ergebnis zu bekommen – und dieses Bestreben eint uns, das gilt auch für die Länder.“

Da ist dann jetzt die Frage erlaubt: Und nun Frau Ministerin? Was haben wir noch in der Tasche….?

Nachtrag um 17.15 Uhr: Hier die PM: Justizkostenrecht muss nachverhandelt werden. Ist vornehm ausgedrückt: Man hätte auch schreiben können: Wir feilschen weiter…. 🙁

Online-Durchsuchung auch bei „Gefahr im Verzug“ nur mit Richtervorbehalt

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17.12.2008 einen Kompromiss zur BKA-Novelle erzielt. Er schlägt vor, das Gesetz in drei Punkten zu verändern. Danach soll die Online-Durchsuchung privater Computer künftig ausnahmslos, also auch bei „Gefahr im Verzug“ unter einem Richtervorbehalt stehen. Die zunächst vorgesehene Befugnis des BKA-Präsidenten, eine heimliche Online-Durchsuchung bei Gefahr im Verzug selbst anordnen zu können, wird gestrichen. Mehr richterliche Einbindung sieht der Kompromiss auch für die anschließende Auswertung der online gewonnenen Daten vor: Ihre Durchsicht auf kernbereichsrelevante Daten muss stets unter Sachleitung des anordnenden Gerichts geschehen.