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Neue Töne bei der Polizei – das „Peter-Ramsauer-Gedächtnissignal“

© MarkusBeck – Fotolia.com

In der „Westfälischen Nachrichten“ von gestern – hier auf Borkum dauert es immer, bis die „Tages“Zeitung – eingetroffen ist – lese ich gerade, dass morgen im Bundesrat auch eine Entscheidung über neue Polizeisignale ansteht, also „neue Töne bei der Polizei“ (vgl. auch hier). Die „Westfälischen Nachrichten“ sprechen von einem „Hauch von Hollywood“. Danach soll neben Blaulicht und dem uns allen bekannten „TaTüTata, in Zukunft auch rotes Blinklicht und eine heulende Sirene zulässig sein. Hintergrund ist, dass diese Änderung es für die Polizeibeamten sicherer und effektiver machen soll, Autos zu stoppen.

Hintergrund dieser Meldung ist die Änderung der StVZO durch die 48. ÄnderungsVO, die sich hinter Folgendem verbirgt (vgl. BR-Drucks. 445/13):

§ 22a Absatz 1 wird wie folgt geändert:
……

Änderung Nach Nummer 19 wird folgende Nummer 19a eingefügt:
„19a. Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz
(Anhaltehorn) (§ 55 Absatz 3a);

und

§ 52 wird wie folgt geändert:
…………
c) Absatz 3a wird wie folgt gefasst:
„(3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Militärpolizei, der Polizeien des
Bundes und der Länder sowie des Zollfahndungsdienstes dürfen folgende Kennleuchten
und Signalgeber haben:
1. Anhaltesignal
2. nach vorn wirkende Signalgeber für rote Lichtschrift sowie
3. nach hinten wirkende Signalgeber für rote oder gelbe Lichtschrift.
Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes des Bundesamtes für Güterverkehr dürfen mit
einem nach hinten wirkenden Signalgeber für gelbe Lichtschrift ausgerüstet sein.
Die Kennleuchten für rotes Blinklicht und blaues Blinklicht dürfen nicht gemeinsam
betrieben werden können. Ergänzend zu den Signalgebern dürfen fluoreszierende
oder retroreflektierende Folien verwendet werden.“.

Also nicht erschrecken, wenn es neue Töne bei der Polizei gibt. Vielleicht nennen wir die Töne/den Ton das „Peter-Ramsauer-Gedächtnis-Signal“ 🙂 🙂

Der Sommer naht, zumindest schon das Sommerloch – P.Ramsauer und der Fahrradynamo

Der Sommer naht dann doch bzw. zumindest schon mal  das Sommerloch. Man merkt es m.E. an den Nachrichten, die u.a. aus Berlin zu uns kommen. :-). Offenbar haben die Ministerien und ihre Chefs nach der letzten (Marathon)Sitzung im Bundestag nun nicht mehr ausreichend zu tun. Und so kommen sie: Die Meldungen/Nachrichten, die man nicht unbedingt gebraucht.

Eine davon ist die, dass unser Verkehrsminister Peter Ramsauer das Verbot von Akkulichtern an Fahrrädern aufheben lassen und Akkulichter/Batterielichter zulassen will. Bislang waren batteriebetriebene Anstecklichter am Fahrrad unzulässig und brachten eine Geldbuße von 15 €. Geregelt ist das Ganze in der sehr übersichtlichen 🙂 Vorschrift des § 67 StVZO  unter  der Überschrift: § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern, kurz und knapp 🙂 in elf 🙂 Absätzen. Die Vorschrift ist länger als mancher Dynamo groß ist :-).

Ob Peter Raumsauer, wie der Kollege Siebers meint: Fahrradfahrer vor gierigen Bußgeldbehörden retten will oder nicht vielleicht doch auf Wählerfang geht? Ich vermute mal das Letztere. Allerdings: Genau die Neuregelung brauchen wir jedenfalls, genau jetzt und vielleicht auch erst durch den Vermittlungsausschuss? 🙂 . Man fragt sich wirklich? Warum jetzt?. Da sind die verkehrsrechtlichen Vorschriften gerade erst zum 01.04.2013 geändert und ein neuer Bußgeldkatalog erlassen worden, und schwupps: Noch nicht einmal drei Monate später schon wieder eine neue wichtige Änderung. Der Mann und seine Leute können es.