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Besondere Form der Mediation – Putztuch statt Richterspruch

Machen wir heute mal nur einen „Kessel“ bzw. „Strauß Buntes“. Über den Newsletter der LTO bin ich auf die Nachricht zum dem Kollegen des AG Delmenhorst gestoßen. Da heißt es (vgl. auch hier bei Welt-online):

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Mit einem Putztuch und Politur hat ein Amtsrichter in Delmenhorst einen Streit um ein beschädigtes Auto einfach weggeputzt. Ein Autobesitzer hatte geklagt, weil eine Frau angeblich die Tür seines Wagens beschädigt hatte.

Der Richter bestellte die Kontrahenten samt Auto vor das Gericht, um sich den Schaden anzuschauen. Schließlich zückte er die Putzutensilien, rieb über die Autotür – und weg war der vermeintliche Lackschaden.

Dies sei nicht das erste Mal, dass der Jurist zu unkonventionellen Mitteln greife, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts in Oldenburg. 2011 habe er einen Nachbarschaftsstreit um Äste, die über eine Gartengrenze ragten, mit einer Säge lösen lassen.“

Das ist mal eine Streitschlichtung, die allerdings in Strafverfahren und Bußgeldverfahren so kaum möglich ist. Jetzt stellt sich natürlich nur die Frage: Wie wird abgerechnet? 🙂 😉 Kann der Richter die bei ihm entstandenen Kosten gegenüber der Staatskasse geltend machen, wenn er das überhaupt will?