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Ankauf/Verwertung einer Steuer-CD: Stärkere gerichtliche Kontrolle

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In der nächsten Woche beginnt der „Steuerprozess“ gegen U. Hoeneß. Da passt ganz gut der Hinweis auf das VerfGH Rheinland-Pfalz, ‌Urt. v. 24‌.‌02‌.‌2014‌, VGH B ‌26‌/‌13‌, das sich noch einmal mit dem Ankauf einer Steuer-CD befasst. Die im Jahr 2012 angekaufte Steuer-CD enthielt zahlreiche Datensätze von Kunden einer Schweizer Bank, unter denen sich auch der Verfassungsbeschwerdeführer befand. Gestützt auf diese Daten erließ das AG Koblenz im Mai 2013 gegen den Beschwerdeführer einen Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und ordnete nach erfolgter Durchsuchung die Beschlagnahme verschiedener Unterlagen an. Die gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts erhobenen Beschwerden wies das LG Koblenz als unbegründet zurück, da nicht von einem Verwertungsverbot auszugehen sei und keine Strafbarkeit der den Datenankauf tätigenden deutschen Beamten vorliege. Gegen die gerichtlichen Entscheidungen wurde Verfassungsbeschwerde erhoben und geltend gemacht, die Verwertung der auf der CD vorhandenen Daten verletze den Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires Verfahren, in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Die Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat aber der Verwertung einer angekauften Steuerdaten-CD im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Grenzen gesetzt. Insbesondere mahnte er eine stärkere gerichtliche Kontrolle an. Dazu aus der PM zu dem Urteil:

„Der Verfassungsgerichtshof weist jedoch darauf hin, dass in Zukunft eine Situation entstehen könne, die es als gerechtfertigt erscheinen lasse, das Handeln eines privaten Informanten der staatlichen Sphäre zuzurechnen. Die Gerichte seien daher zukünftig gehalten, zu überprüfen, wie sich das Ausmaß und der Grad der staatlichen Beteiligung hinsichtlich der Erlangung der Daten darstellen. Für die Frage der Zurechnung könne auch ein gegebenenfalls erheblicher Anstieg von Ankäufen ausländischer Bankdaten und eine damit verbundene Anreizwirkung zur Beschaffung dieser Daten von Bedeutung sein.“

 

Update zu“ „Neues von Uli Hoeneß …“ – Keine Daten auf Steuer CD

Ich hatte heute Morgen in dem Beitrag „Neues von Uli Hoeneß: “Nachgebesserte Selbstanzeige” (?) und “Hoeneß auf einer Steuer-CD” (?)“ u.a. auf die Meldung bei focus.de hingewiesen, wonach der Name von Uli Hoeneß schon im Sommer des vergangenen Jahres auf einer Steuer-CD aufgetaucht sein soll, was die bayerische Justiz gewusst haben soll.

Dazu liegt jetzt eine Presseerklärung der Staatsanwaltschaft in München vor (vgl. hier LTO und der Bonner Generalanzeiger), wonach sie

„erst durch die Selbstanzeige auf Hoeneß aufmerksam geworden sei. Anderslautende Presseberichte seien falsch.

Der Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“, dass die bayerische Justiz bereits im vergangenen Sommer durch Bochumer Ermittler auf eine mögliche Steuerhinterziehung durch Uli Hoeneß aufmerksam gemacht worden sei, wurde von der Bochumer Staatsanwaltschaft dementiert. „Das trifft nicht zu. Auf der Steuer-CD, die die Staatsanwaltschaft Bochum bearbeitet, findet sich der Name Hoeneß nicht“, erklärte die Staatsanwaltschaft Bochum auf Anfrage der Deutschen Presseagentur (dpa).

Auch die Staatsanwaltschaft München II stellte in einer Pressemitteilung klar: „Es trifft nicht zu, dass die Staatsanwaltschaften in München im Sommer 2012 eine Steuer-CD mit den Daten von Herrn Hoeneß erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft München II wurde erst im Januar 2013 von der Selbstanzeige ‚Hoeneß‘ unterrichtet.“ Das Ermittlungsverfahren gegen Hoeneß habe man „aufgrund der Selbstanzeige 2013 eingeleitet“, sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich der dpa.

Nun dann hat sich der Punkt aus dem o.a. Posting wohl erledigt.

Wochenspiegel für die 50. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten:

  1. Natürlich Kachelmann, hier, hier, hier, und hier und hier, hier, hier.
  2. Ein flotter Richter war hier Gegenstand der Berichterstattung, und dann auch hier.
  3. Mit dem BVerfG und der Steuer-CD beschäftigt man sich hier.
  4. Und immer weiter die Winterreifenpflicht, hier, hier und hier.
  5. Mit dem durchschlängelnden Motorrad beschäftigt man sich hier.
  6. Mit der Digitalisierung der Polizei beschäftigt man sich hier.
  7. Die Geldstrafenhöhe für Oberbürgermeister, hier.
  8. Und auch immer wieder Akteneinsicht, vgl. hier.
  9. Hauptverhandlung live, wird es das bald geben?
  10. Und: Blitzen ohne Blitz, vgl. hier.

BVerfG zur Liechtensteiner Steuer-CD: Erkenntnisse sind/waren verwertbar.

Gerade läuft die PM des BVerfG zum Beschl. v. 09.11.2010 – 2 BvR 2101/09 ein. Es geht um die Verwertbarkeit der Liechtensteiner Steur-CD. Das BVerfG sagt:

„Der für die Durchsuchung erforderliche Anfangsverdacht einer Steuerstraftat ist in den angegriffenen Entscheidungen ausreichend dargelegt worden. Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte den Verdacht, die Beschwerdeführer hätten Kapitaleinkünfte aus Vermögen Liechtensteiner Stiftungen gegenüber den deutschen Finanzbehörden nicht erklärt, auch auf die Erkenntnisse der Daten aus Liechtenstein gestützt haben.“

Damit dürfte die Frage für die Praxis geklärt sein. Alles andere ergibt sich dann nach ruhigem Lesen :-).

Der Wochenspiegel für die 11. KW, oder: Wir schauen auch mal über den Tellerrand in andere Blogs

Der Wochenspiegel für die 11. KW, oder: Wir schauen auch mal über den Tellerrand, man könnte auch schreiben: Auch andere Mütter haben schöne Töchter, was hier im Reich der Blogs heißt: Auch andere Blogs haben interessante Themen, die man mal gelesen/gesehen haben sollte. Und darauf wollen wir jetzt und auch in Zukunft immer mal wieder hinweisen. Hier also dann die erste Auswahl:

  1. Interessant, weil aus dem täglichen juristischen Leben der Beitrag: Der Referendar und die Schulklasse, von „Strafverfahren – in Koblenz und anderswo“,
  2. Der Kollege Hoenig berichtet über „Mandanten Piraterie„, ein Phänomen, das ich aus meiner richterlichen Tätigkeit unter dem Begriff des „Zellenmolchs“ kenne :-). Das Problem wird zudem behandelt bei „Anwälte jagen sich Mandanten ab„.
  3. Allgemeine Lebenskunde betreibt LawBike.de in dem Beitrag „Eine “Anhörung im Bußgeldverfahren” flattert ins Haus – Wie verhält man sich da am besten?
  4. Mal was anderes ist der Hinweis des Kollegen Ferner auf eine Entscheidung des AG Bonn, wonach für die Schwarzfahrt eine Minderjähringen kein erhöhtes Beförderungsentgelt anfällt.
  5. Die „Gesetzeslücke: Ungültige Verkehrsschilder – Straffreiheit für Verkehrssünder?“ wird sicherlich auch den ein oder anderen interessieren.
  6. Auf eine schon etwas ältere Entscheidung weist der Beck-blog hin: Es ist wirklich „Der Traum aller Schüler: Lehrerin verbessert Abiturarbeiten – aber leider als Urkundenfälschung strafbar„, für die Lehrerin ist es aber wohl ein Alptraum geworden.
  7. Der Kollege Ratzka hat sich mit der Problematik „Schadensersatz nach § 153a StPO“ beschäftigt.
  8. Ob es sich in dem vom Kollegen Melchior geschilderten Fall um einen „Sieg des Rechtsstaates“ gehandelt hat, ist in der Tat fraglich.
  9. Mit der Frage, wie lange eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, beschäftigt sich: „Kreisverkehr hebt Tempolimits“ auf, vgl. dazu auch: „Durch einen Kreisverkehr endet die Geschwindigkeitsbegrenzung„.
  10. Und schließlich: Die Steuer-CD hat jetzt auch das öffentliche Dienstrecht bzw. Beamtenrecht erreicht – warum eigentlich nicht. Dazu Näheres hier.

Naturgemäß eine persönlich gefärbte Auswahl, aber alles interessant mit manch schönem „Ansatz“ für den anwaltlichen Alltag. Also vielleicht doch mal lesen?