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Peinlich, peinlich Frau LOStAin ….Personalrat gewinnt…

© Igor Zakowski - Fotolia.com

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Ich hatte in der vergangenen Woche unter dem Titel: Allein gegen alle – oder: Wenn die eigene LOStAin verklagt wird, von der Klage des Personalrates der münsterischen StA gegen die Behördenleiterin Petra Hermes berichtet. Der Personbalrat sah sich in seinen Mitwirkungsrechten pp. verletzt, als den Staatsanwälten Mehrarbeit „aufgebürdet“ worden ist (wogegen sie grds. nichts einzuwenden hatten). Inzwischen ist der Streit beim VG Münster entschieden, wie die Westfälischen Nachrichten gestern berichtet haben: vgl. hier: Staatsanwälte gegen Staatsanwaltschaft: Personalrat setzt sich durch und hier bei der MZ: Staatsanwalt gegen Staatsanwalt). Übrigens: Besten Dank an den Kommentator bei dem o.a. Beitrag, die Berichte hatte ich – wegen Xaver – noch nicht gesehen.

Bei den Westfälischen Nachrichten heißt es u.a.:

„Das Verfahren des Personalrates der Staatsanwaltschaft Münster gegen die Behördenchefin ist entschieden – und zwar zugunsten des Personalrates. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Leitende Oberstaatsanwältin Petra Hermes ihre Anordnung zu Mehrarbeit diesem Gremium zur Zustimmung vorlegen muss. Sie hatte dies im Vorfeld verweigert.

Die Entscheidung ist gefallen: Im Verfahren des Personalrates der Staatsanwaltschaft Münster gegen die Leiterin der Behörde, Petra Hermes, hat die Mitarbeitervertretung am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Münster Recht bekommen. Der Vorsitzende Richter Dr. Guido Lenfers entschied, dass die Leitende Oberstaatsanwältin sehr wohl den Personalrat informieren und um Zustimmung bitten muss, wenn sie den Staatsanwälten ihres Hauses Mehrarbeit verordnet.“

Peinlich, peinlich Frau LOStAin….