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Punktesystem sowie die Systematik des Verkehrszentralregisters soll reformiert werden

Bereits in der 16. Legislaturperiode hatte die ehemalige Bundesregierung auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion mit ihrem Antrag (BT-Drs. 16/12993) eine Vereinfachung des Punktesystematik des Verkehrszentralregisters in Flensburg gefordert. Die neue Bundesregierung von CDU/CSU und FDP hat diese Initiative in ihrem Koalitionsvertrag aufgegriffen und angekündigt, das Punktesystem beim Bundeszentralregister in Flensburg zu reformieren und neue Regelungen zu schaffen. Die damit zusammenhängenden Fragen sind jetzt Gegenstand einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 17/289) der SPD-Fraktion. Die Abgeordneten der SPD fragen nach dem Zeitrahmen, bis wann ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden wird, und nach den genauen Inhalten der Reform. Dabei gehen sie auf mögliche Auswirkungen, wie eine Besserstellung von Mehrfachtätern, und geplante Übergangsregelungen zwischen dem bisherigen und dem reformierten Punktesystem ein.

Die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion findet man im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 17/289 (PDF)

SPD: Koalitionsvereinbarung im Bereich Justiz: Substanzlos und ohne moderne Ansätze

In einer gemeinsamen Erklärung der sozialdemokratischen Justizminister/innen zur Koalitionsvereinbarung im Bereich der Justiz heißt es:

„Die heute vereidigte schwarz-gelbe Bundesregierung kann die Probleme im Bereich der Justiz nicht lösen. Konzepte lassen sich im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP nicht erkennen. Halbherzige Vorschläge beinhalten die falschen Antworten auf drängende justizpolitische Probleme“. Zu diesem Fazit kommen die sozialdemokratischen Justizministerinnen und Justizminister bzw. -senatorinnen und -senatoren der Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.
Die FDP habe im Wahlkampf vollmundig eine Stärkung der Freiheits- und Bürgerrechte versprochen. Von den festgelegten Zielen seien jedoch nur weichgespülte Prüfvorhaben übrig geblieben. So habe die FDP in ihrem Wahlprogramm die Wiederherstellung des Bankgeheimnisses durch die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und den Verzicht auf heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer gefordert. Doch anstatt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen, wolle man stattdessen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen abwarten. Tatendrang und Reformmut sehen anders aus.
Auf die drängenden Probleme im Bereich der Jugendkriminalität suche die Koalition die Lösung in Instrumenten, die von Wissenschaft und Praxis als untauglich angesehen würden. Wer glaube, mit der Erhöhung der Höchststrafe für Mord bei Jugendlichen auf 15 Jahre Straftaten verhindern zu können, verkenne die Realität. Wichtig sei vielmehr die Fokussierung auf den Aspekt der Prävention, um weitere Straftaten zu verhindern. Das erreiche man aber nicht durch die stetig wiederkehrende Forderung nach schärferen Strafen, wie man anhand der Beispiele in anderen Ländern erkennen könne. Die Instrumente, die das derzeitige Jugendstrafrecht biete, seien gut und ausreichend.

„Der neuen Bundesregierung scheint es an jeglicher Inspiration zu fehlen. Wir werden deshalb auch in Zukunft die aus unserer Sicht notwendigen Problemlösungen über den Bundesrat in das parlamentarische Verfahren einbringen. Zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger werden wir der konzeptlosen Bundesregierung notfalls helfen müssen“, so die Unterzeichner abschließend.

Quelle: PM Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz, vom 28.10.2009