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Darf man einer 77-jährigen todkranken Frau eine auf 20 Jahre fest angelegte „Geldanlage“ verkaufen?

Geld MünzenDie Frage: „Darf man einer 77-jährigen todkranken Frau eine auf 20 Jahre fest angelegte „Geldanlage“ verkaufen?“ wollte ich eigentlich schon in der ablaufenden Woche stellen, dann sind aber immer wieder andere Entscheidungen/Postings dazwischen gekommen. Die Frage geht zurück auf einen Bericht in den „Westfälischen Nachrichten“ vom 14.10.2014 – „Berater verkauft Geldanlage mit 20 Jahren Laufzeit an todkranke Frau“ – bei dessen Lesen mir dann doch das sprichwörtliche Brötchen im Hals stecken geblieben ist (nicht „Frühstücks-„, sondern „Mittagsbrötchen“, da hier auf Borkum die Tageszeitung erst immer so gegen 11.00 Uhr verfügbar ist). Und dann ist mir Den Vogel abgeschossen zuvor gekommen. Aber dennoch:

Berichtet wird über eine Anlage, zu der einer 77 Jahre alten, schwer krebskranken Frau ein Anlageberater der Sparkasse Münsterland Ost geraten hat. Angelegt worden sind 25.000 € in dem geschlossenen Lebensversicherungsfonds „WestLB Trust 2“. Abschlussdatum: 2006, Laufzeit 20 Jahre, also bis 2026. Schon das ist in meinen Augen ein „Unding“ und das dann auch noch bei einer schwer Kranken, die dann ja auch bereits 2012 verstorben ist.

Über den Rest bzw. das Geschäft, für das die Sparkasse offenbar eine Provision von 1.250 € erhalten hat, mag sich jeder Blog-Leser ein eigenes Urteil bilden. Ich zitiere dazu aus dem WN-Bericht:

Dr. Wolfgang Siolek, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle und nach eigenen Angaben Alleinerbe seiner Cousine, übt scharfe Kritik an der Sparkasse: Sie habe mit dem Verkauf einer 20-jährigen Anlagebeteiligung an eine bereits 2006 schwer kranke 77-Jährige „das naive Vertrauen in eine kundenorientierte Beratung schamlos ausgenutzt“.

Das weist die Sparkasse zurück: Dem Unternehmen sei es „wichtig“, Kunden nicht aufgrund ihres Alters von bestimmten Produkten auszuschließen. Dass auch ältere Menschen Produkte mit längeren Laufzeiten wünschen, sei „nicht unüblich“, so eine Sprecherin. Im Übrigen würden Kunden auf „Chancen, Risiken und Laufzeiten“ hingewiesen. „So kann es durchaus sinnvoll sein, auch im höheren Alter Produkte mit längerer Laufzeit auszuwählen, um die Renditen der Anlagen für den Anleger zu optimieren“, betont sie weiter.“

Und welche Antwort gibt es nun auf die gestellte Frage: „Darf man….“. Rechtlich wird man – wahrscheinlich – dürfen, aber man muss ja nicht alles tun, was erlaubt ist. „Moralisch“ meine ich: Nein, aber das sieht die Sparkasse Münsterland Ost dann wohl anders.

Und nun: In welcher Kategorie legt man dieses Posting ab? „StGB“ – wohl (noch) nicht, „Kurios“, nun kurios ist das Verhalten der Sparkasse sicher nicht, also bleibt nur „Sonstiges“.