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Klassiker: Schuldanerkenntnis nach einem Verkehrsunfall?

Ein Klassiker in der anwaltlichen Praxis ist die Frage des Schuldanerkenntnisses nach einem Verkehrsunfall.

Damit befasst sich das OLG Saarbrücken, Urt. v. 01.03.2011 – 4 U 370/10. Es untersucht, ob die Angaben, die eine Zeugin nach einem Verkehrsunfall gemacht hatte, ein deklaratorisches oder gar ein konstitutives Schuldanerkenntnis war – was verneint wird – oder nur eine „Unfallschilderung“, wovon das OLG ausgeht, und an die sich eine Beweislastumkehr knüpfen könnte. Für den Strafrechtler mal ganz interessant.