Schlagwort-Archive: RVG-Reform

Nur der Vollständigkeit halber: RVG-Reform dürfte kommen – nur noch einen Tag Daumen drücken

Wenn man sich die Tagesordnung der morgigen Bundesratssitzung anschaut, dann kann man zunächst mal ganz beruhigt sein. Denn als TOP 62 und TOP 63 findet man dort das „Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG)“ und das „Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts“, also die beiden Gesetze, für die die Länder ein Paket geschnürt hatten mit dem Inhalt: Kommt das eine nicht, kommt das andere auch nicht.

In den zu diesen beiden TO-Punkten gehörenden BR-Drucksachen 541 und 542/13 heißt es, dass der Bundestag die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen hat. Damit ist dann wohl der Weg für die Reformen frei. Fraglich ist dann nur noch, wann die Änderungen in Kraft treten. Es war mal in den Gesetzesmaterialien der 01.08.2013 als Fixtermin vorgesehen. Jetzt ist es der in Artikel 50 der (übliche) ersteTag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats. Das kann der 01.08.2013 sein,. ich glaube aber eher an 01.09.2013. Aber: Kommen wird die Reform – nur noch einen Tag Daumen drücken. :-). Bisschen dauern wird es aber, bis der Bundesrat morgen bei den TOP 62 und 63 angekommen ist.

RVG-Sensation: Ist das 2. KostRMoG/Sind die RVG Änderungen geplatzt?

Mein Co-Autor Volpert aus unserem RVG-Kommentar macht mich auf eine Meldung bei Spiegel-online aufmerksam, die brisant ist/sein kann, eine richtige (kleine) RVG-Bombe: Dort wird unter der Überschrift:Reformpaket: Justizministerin lässt Kosten-Kompromiss platzen“ über das 2. KostRMoG/die RVG-Reform berichtet. Und nichts Gutes. 🙁 Da heißt es:

„Justizministerin lässt Kosten-Kompromiss platzen
Von Melanie Amann
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen mühsam geschmiedeten Deal über die Justizkosten-Reform aufgekündigt. Zwischen der Ministerin und ihren Länderkollegen ist nun ein Streit über Gerichtsgebühren und Prozesskostenhilfe entbrannt.
Berlin – Eigentlich wollten Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und ihre Länderkollegen die Justizkosten-Reform noch vor der Wahl im September durch Bundestag und Bundesrat bringen. Doch die liberale Ministerin hat nach Informationen des SPIEGEL den mühsam geschmiedeten Kompromiss über neue Anwaltshonorare, Gerichtsgebühren und
Prozesskostenhilfe für Bedürftige nun überraschend abgesagt.
Leutheusser-Schnarrenberger habe den Deal nicht eingehalten, klagen einhellig Länderminister von SPD und Union. Berlins Ressortchef Thomas Heilmann legte bereits Protest beim Bundesjustizministerium und der rechtspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, Andrea Voßhoff, ein. Von den geplanten Ersparnissen blieben nach der neuesten Fassung des Gesetzentwurfs „allenfalls 15 Mio. Euro“ übrig, schrieb Heilmann per E-Mail an Voßhoff. Es bestehe die „ernsthafte Gefahr“, dass das gesamte Paket vor der Bundestagswahl scheitere.
Dabei hatte Leutheusser-Schnarrenberger eigens mit zwei Vertretern der Länder in einem Sechs-Augen-Gespräch eine vertrauliche Vereinbarung getroffen.
Das Gesetzespaket sollte den Justiz haushalten Ersparnisse von 70,8 Millionen Euro im Jahr einbringen. Dafür sollten die Gerichtsgebühren für die Bürger erhöht und die Prozesskostenhilfe eingeschränkt werden.

Andere Meldungen habe ich dazu noch nicht gefunden. Wenn es also stimmt, dann wäre es in der Tat eine Bombe/Sensation, über die da berichtet wird. Denn man war sich ja einig, dass das Gesetz mit den Neuerungen kommt. Darüber hatte ich gerade erst am 01.05.2013 berichtet: RVG-Reform: Was haben die Eisheiligen mit den Änderungen im RVG zu tun?; oder: Der D-Day naht.

Und nun das? Man fragt sich, was da hinter steckt? Wenn es stimmt, kann man nur sagen. Die FDP – die dann ja wohl verantworttlich wäre – ist ja schließlich „Ihre“ Minsterin – ist offenbar für jeder Überraschung gut. Aber vielleicht sind es ja auch die Länder und es ist alles gar nicht so (schlimm). Jedenfalls dürfen wir jetzt aber schon gespannt sein.