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Wie die Kesselflicker – Range vs. Maas, oder: Maas „entlässt“ Range

MaasDer ein oder andere kennt sicherlich den Ausdruck: Die streiten sich wie die Kesselflicker. Und der passt dann ganz gut auf das Verhältnis/den Zusammenprall des GBA Range mit seinem (ehemaligen  [s.u.] Dienstherrn (§ 147 Nr. 1 GVG), dem Bundesjustizminister in Person von Heiko Maas. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich so etwas schon mal erlebt habe.

Da rügt Range „politische Einflussnahme seines Ministers“ (vgl. hier) , der schlägt mit einer PM zurück, in der es u.a. heißt:

1) Nicht zutreffend ist der vom Generalbundesanwalt Range heute, 4. August 2015, vermittelte Eindruck, dass das BMJV am Montag, 3. August 2015, nach Kenntnis der vorläufigen Bewertung eines externen Gutachters eine Anweisung erteilt hat, den Gutachtenauftrag zurückzuziehen.

Richtig ist vielmehr, dass bereits am vergangenen Freitag, 31. Juli 2015, mit dem Generalbundesanwalt Range die Rücknahme des Gutachtenauftrags gemeinsam verabredet war, und zwar ohne Kenntnis des möglichen Inhalts des Gutachtens.

Im Einzelnen:….“

vgl. dann vollständig hier.

Und: Ich wollte dann in dem Posting schließen, dass m.E. dem BMJV nichts anderes übrig bleibt, als den „GBA zu entlassen“. Zu spät. Denn das hat er bereits getan (vgl. hier: Ermittlungen gegen Netzpolitik.org: Justizminister Maas entlässt Generalbundesanwalt Range). Ok, er kann ihn nicht entlassen, das macht der Bundespräsident. Aber er kann es beantragen, und das hat er getan. Das ist – unabhängig, wer denn nun Recht hat – zumindest konsequent.

Nachtrag um 20.00 Uhr: Und einen potentiellen Nachfolger haben wir dann auch gleich, vgl. dann hier aus Bayern.