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Radikalkur aus Berlin? Nicht mehr 18, sondern nur 8 Punkte sollen schon für die Entziehung der FE ausreichen…

Über die Ticker laufen derzeit Meldungen, wonach es einen radikalen Umbau des Punktesystems geben soll, jedenfalls hat das der Bundesverkehrsminister geplant. Gemunkelt worden ist von dieser „Reform“ ja schon länger. Aber jetzt gibt es erste Einzelheiten, über die berichtet wird (vgl. z.B. hier).

Ausreichen sollen demnächst für die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits acht Punkte im VZR. Hört sich dramatisch an, wird aber ein wenig dadurch relativiert, dass auch die „zu vergebenden Punkte“ reduziert werden. Man muss mal sehen, wenn die Pläne auf dem Tisch liegen, ob und wie das zusammen passt.

Der DAV hat sich auch schon in einer PM geäußert. Dort heißt es:

„Punkte in Flensburg – System muss einfacher und gerechter werden

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt grundsätzlich die Vereinfachung des Punktesystems. Die vereinfachte Löschung der Eintragungen ist dringend notwendig, weil das System für die Verkehrsteilnehmer derzeit undurchsichtig und nur schwer nachvollziehbar ist. Außerdem ist das System ineffizient, weil das jahrelange Fortschreiben alter minimaler Verstöße keine Rückschlüsse auf das aktuelle Fahrverhalten zulässt.

Allerdings warnt Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des DAV, vor der Gleichstellung von schweren Verstößen mit kleineren Übertretungen: „Es erscheint höchst problematisch, wenn zur Verwaltungsvereinfachung kleine Nachlässigkeiten eines ansonsten verantwortungsbewussten Autofahrers mit dem bedenkenlosen Fahrverhalten von Verkehrsrowdies gleichgesetzt werden.“

Bezüglich des Fahrverbots schon bei acht Punkten müsse darauf geachtet werden, dass die Reform aber nicht zu mehr Führerscheinentzügen führt.

Dringend notwendig ist in diesem Zusammenhang auch die Einführung der lange geforderten Einführung des gerichtlichen Rechtsschutzes bei der Anordnung der MPU. „Im Moment wird der Verkehrsteilnehmer rechtlos gestellt, wenn die MPU angeordnet wird,“ so Riedmeyer weiter.

Interessant wird sicherlich die Antwort auf die Frage werden, was denn mit den bisher bereits eingetragenen Punkte ist und wie man damit umgeht.

Punktesystem sowie die Systematik des Verkehrszentralregisters soll reformiert werden

Bereits in der 16. Legislaturperiode hatte die ehemalige Bundesregierung auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion mit ihrem Antrag (BT-Drs. 16/12993) eine Vereinfachung des Punktesystematik des Verkehrszentralregisters in Flensburg gefordert. Die neue Bundesregierung von CDU/CSU und FDP hat diese Initiative in ihrem Koalitionsvertrag aufgegriffen und angekündigt, das Punktesystem beim Bundeszentralregister in Flensburg zu reformieren und neue Regelungen zu schaffen. Die damit zusammenhängenden Fragen sind jetzt Gegenstand einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 17/289) der SPD-Fraktion. Die Abgeordneten der SPD fragen nach dem Zeitrahmen, bis wann ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden wird, und nach den genauen Inhalten der Reform. Dabei gehen sie auf mögliche Auswirkungen, wie eine Besserstellung von Mehrfachtätern, und geplante Übergangsregelungen zwischen dem bisherigen und dem reformierten Punktesystem ein.

Die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion findet man im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 17/289 (PDF)