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„Polizistin als „Pumuckl“ bezeichnet“ – ist das eine Beleidigung?

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Manche Nachrichten sind Hingucker, so eine, die ich vor einigen Tagen bei LTO gefunden habe. Nicht wegen der „Erstüberschrift“ „AG Regensburg verurteilt Fußballfan zu Bewährungsstrafe“. Das macht die Nachricht nicht interessant. Interessant aber wegen der nachfolgender Erklärung: „Polizistin als „Pumuckl“ bezeichnet“.

In der Nachricht heißt es dann:

„Nach einem Drittliga-Fußballspiel hat ein betrunkener Fan eine Polizistin in Regensburg als „Pumuckl“ bezeichnet. Wegen Beleidigung ist der Mann am Dienstag vom AG Regensburg zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem darf er laut einem Gerichtssprecher in den kommenden sieben Monaten kein Fußballspiel der Ersten oder Zweiten Bundesliga besuchen.

Nach einem Streit unter Fußballfans in einem Biergarten in Regensburg hatte die Polizei im Mai mehrere Platzverweise ausgesprochen. Zu der Polizistin hatte der 27-jährige Mann, der zuvor die Partie des späteren Zweitliga-Aufsteigers Jahn Regensburg gegen Jena besucht hatte, dabei gesagt: „Hat der Pumuckl heute auch was zu sagen?“ Der Angeklagte räumte den Vorfall im Verfahren ein und bedauert die Beleidigung: „Es ist mir so rausgerutscht.“

Der Fußballfan hatte zuvor bereits zwei Strafbefehle wegen Beleidigung und Widerstand gegen Polizisten erhalten. Der Staatsanwalt hatte neben der Bewährungsstrafe ein zweijähriges Fußballverbot gefordert. Das Amtsgericht (AG) Regensburg folgte diesem Antrag nicht. Das Gericht wies den Angeklagten außerdem an, anschließend ein weiteres Jahr nicht alkoholisiert bei Fußballspielen zu erscheinen. Das Urteil ist rechtskräftig.“

Frage: Wirklich Kundgabe der Nicht- oder  Missachtung? Bei Wikipedia heißt es zum „Pumuckl“.

Der Titelheld „Pumuckl“ – eigentlich ein Diminutiv von Nepomuk – ist ein rothaariger Kobold, der beim Schreinermeister Franz Eder lebt, seit er an dessen Leimtopf kleben geblieben ist. Dadurch wurde der kleine Nachfahre der Klabautermänner für den Schreiner sichtbar und ist durch ein Koboldsgesetz verpflichtet, fortan bei ihm zu bleiben. Pumuckl liebt knisterndes Papier, glitzernde Gegenstände, Schokolade, Segelboote und Unordnung, hat eine starke Abneigung gegen Katzen, Heinzelmännchen, Gartenzwerge und Käse („faule Milch“), mag dafür aber Kleintiere wie Meerschweinchen und Mäuse recht gern. Seine Leidenschaften sind das Aushecken von Streichen und das Dichten.